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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes stellt keine Angabe eines tauglichen Beweisthemas dar, weil die Beurteilung der Frage, ob der Nutzwert eines Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum der Wohnraumnutzung wesentlich verlängert wird, bereits eine Rechtsfrage darstellt, deren Beantwortung nicht dem Sachverständigen, sondern der Behörde zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X03Im RIS seit
20.11.2000