RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §166;
BAO §177;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes stellt keine Angabe eines tauglichen Beweisthemas dar, weil die Beurteilung der Frage, ob der Nutzwert eines Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum der Wohnraumnutzung wesentlich verlängert wird, bereits eine Rechtsfrage darstellt, deren Beantwortung nicht dem Sachverständigen, sondern der Behörde zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten