Der Beschwerdeführer beantragte für die Sanierung von vier Türen einschließlich der Eingangstür seiner Wohnung die Anerkennung von Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 von 28.821,60 S. Strittig ist, ob es sich bei Aufwendungen zur Sanierung von Türen nach der sogenannten "Portas-Methode", bei der die Türfüllung entfernt, die Öffnung mit Porit sowie Spanplatten verschlossen und anschließend die ganze Tür einschließlich des Stockes mit Kunststoffolie ummantelt wird, u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Nutzungsdauer von Wohnraum wird wesentlich verlängert, wenn selbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden, die einen wesentlichen Einfluß auf die Nutzungsdauer der Wohnung haben, wie zB bei Austausch aller Türen samt Stock. Der Nutzungswert von Wohnraum wird wesentlich erhöht, wenn unselbständige Bestandteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Sanierung von Türen nach der sogenannten "Portas-Methode" stellt nichts anderes als eine (verschönernde) Reparatur der Türen dar. Die entsprechenden Aufwendungen sind somit gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 nicht abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer I, EStG 1988, Abschnitt 7, Randzahl 196). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Anerkennung von für einen Privatkredit geleisteten Zinsen als Sonderausgaben (dauernde Lasten). Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1993, B 2075/92, die Behandlung der Beschwerde ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem EStG 1972 wurde die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen als Sonderausgaben beseitigt (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zum EStG 1972, § 18 Abs 1 allgemein Textziffer 1 lit a, § 18 Abs 1 Z 1 Textziffer 1; Doralt, Kommentar zum EStG 1988, zweite Auflage, § 18 Textziffer 25; Stoll, Rentenbesteuerung,... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Rechtsfrage strittig, ob die der mitbeteiligten Partei mit Abgabenbescheid vom 7. März 1988 von der Gemeinde S vorgeschriebenen und am 15. Juni 1989 bezahlten Kanalanschlußgebühren (Teilbetrag von S 10.000,--) abzugsfähige Sonderausgaben i.S. des § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. c EStG 1988 sind oder nicht. Mit dem angefochtenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde in teilweiser Abänderung des Bescheides der ersten Ins... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: In Ermangelung einer dem Gesetzestext (und dem Willen des Gesetzgebers; Hinweis 621 und 673 Blg NR XVII GP) entnehmbaren Einschränkung der Berücksichtigung von Sanierungsausgaben nur auf Maßnahmen, die unmittelbar dem Sanierungszweck dienen, sind (ebenso wie bei Aufwendungen zur Schaffung von Wohnraum) auch Aufwendungen als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Kanalanschlußgebühr eine Abgabe an die öffentliche Hand darstellt, steht der Berücksichtigung als Ausgabe zur Sanierung von Wohnraum iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine Werterhöhung eines Objektes durch den nachträglichen Kanalanschluß tritt nicht nur dann ein, wenn dadurch erst der Einbau zB von Sanitäreinrichtungen ermöglicht wird, sondern auch, wenn durch den Kanalanschluß bereits vorhandene Sanitäreinrichtungen besser genützt werden können als zuvor. Europe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Maßnahmen, die dem Ersatz anderer Abwasserbeseitigungsanlagen (meist sogenannter Senkgruben oder Sickergruben) durch den Anschluß an das öffentliche Kanalnetz dienen, erhöhen nicht nur den gemeinen Wert des gesamten Objektes, sondern jedenfalls mittelbar auch den Nutzwert des Wohnraumes selbst entscheidend. Daher kann die V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Wohnraum iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist nicht eingeschränkt auf die tatsächlich dem Wohnzweck dienenden Räume eines Gebäudes zu verstehen, sondern umfaßt (ebenso wie der in lit a und in lit b der genannten Bestimmung in anderer Weise beschränkte Wohnraumbegriff) immer das Gebäude an sich. Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Anerkennung von im Wege eines Abgabenbescheides der zuständigen Gemeinde vorgeschriebenen Kanaleinmündungsabgaben als Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 steht auch der in dieser Rechtsvorschrift zitierte Begriff des "befugten Unternehmers" nicht entgegen. Damit soll durch Ausschluß der Absetzbarkeit bloße... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin die beantragte Anerkennung von mindestens achtjährig gebundenen Beträgen ("Finanzierungsbeitrag") zur Schaffung von Wohnraum als Sonderausgaben, weil es sich beim Bauträger der gegenständlichen freifinanzierten Mietwohnanlage "X-Versicherungsanstalt" (im folgenden kurz: Versicherungsanstalt) um keinen Bauträger im Sinne des § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. a EStG 1988 handle. Die N-Geme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Auch eine verfassungskonforme Auslegung läßt es als nicht ausreichend erscheinen, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen im Auftrag der Versicherungsanstalt die Betreuung der Wohnungswerber und die Wohnungsvergabe durchführt, denn die Qualifikation eines "Baubetreuers" vermag die mangelnd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte in den Jahren 1972/1973 ein Eigenheim errichtet, welches ab Fertigstellung im Ausmaß von 74 vH der Gesamtnutzfläche eigenen Wohnzwecken des Beschwerdeführers und seiner Familie diente und im Ausmaß von 26 vH (zwei Fremdenzimmer mit Dusche, WC und Vorraum) vermietet wurde. Die vom Beschwerdeführer für dieses Eigenheim geltend gemachten Sonderausgaben waren bis zum Jahr 1989 anerkannt worden. Im Jahr 1989 erfolgte unbestritten einerseits ein Umbau im Unterges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Der Eigenheimbegriff des § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 verlangt, daß mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen, also nicht nur bei Errichtung gedient haben. Es ist daher notwendig, solange sich die Widmung der Räume im Zeitpunkt der Errichtung nicht geändert hat, auf diese abzustellen, fü... mehr lesen...
In den Jahren 1980 bis 1987 machte der Beschwerdeführer Darlehensrückzahlungen für einen 1980 erfolgten Grundstückskauf mit Erfolg als erhöhte Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. c EStG 1972 geltend. Innerhalb der Fünfjahresfrist des § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. b EStG 1972 (ab Erwerb des Grundstücks im Jahre 1980) hatte der Beschwerdeführer jeweils im Jahre 1984 folgende Maßnahmen auf dem Grundstück gesetzt: Errichtung einer Stromzuleitung durch OKA, Errichtung eines Kanalanschlusses ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs3 Z1;EStG 1988 §18 Abs3 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litc;
Rechtssatz: Die Eigenheimerrichtung durch jemand anderen als den Steuerpflichtigen oder einen Angehörigen aus dem begünstigten Personenkreis des § 18 Abs 3 Z 1 EStG 1988 steht der Nachversteuerung nicht entgegen (Hinweis Schubert-Poko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litc;
Rechtssatz: Die Errichtung von Kanalanschlüssen, Wasseranschlüssen und Stromanschlüssen ist grundsätzlich eine Maßnahme allgemeiner Natur (Stromanschlüsse, Kanalanschlüsse und Wasseranschlüsse werden auch für Gebäude benötigt, die nicht Eigenheime sind) und läßt, wenn nicht bereits ... mehr lesen...