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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/22 91/14/0234 2Stammrechtssatz
Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer I, EStG 1988, Abschnitt 7, Randzahl 196). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 69 zu § 18).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X04Im RIS seit
20.11.2000