RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0095

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/22 91/14/0234 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer I, EStG 1988, Abschnitt 7, Randzahl 196). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 69 zu § 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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