RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0093

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Entfernung einer Wand zwischen zwei Zimmern zur Gewinnung eines großen Raumes für Essen und Kochen stellt eine Veränderung an der Bausubstanz vorhandenen Wohnraumes, also Herstellungsaufwand und damit Wohnraumsanierung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 dar (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 71 zu § 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140093.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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