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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1990/11, 642; ÖStZ 1991, 569; ZGV 1991/1, 3;Rechtssatz
Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, reichen nicht aus, um den Wert der Gegenleistung durch den Wert des Grundstückes zu ersetzen. Diesfalls gelten die Bestimmungen über die Schätzung der Besteuerungsgrundlage auch für die GrEStG. Es ist daher davon auszugehen, daß bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen die Grunderwerbssteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160101.X05Im RIS seit
14.01.2002