RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1990
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Rechtssatz

Die Bodenfläche eines Wintergartens (dieser Begriff ist seit langem - auch im allgemeinen Sprachgebrauch - im wesentlichen unumstritten) zählt zur Wohnnutzfläche. Im Beschwerdefall handelt es sich nach der Beschreibung des AbgPfl um einen Raum, der zwei Außenmauern, doppelverglaste Fenster und eine doppelverglaste Tür besitzt, wobei er keine Decke aufweist, sondern bis unter das Dach geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160001.X04

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten