RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0142

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen (hier: mit zwei Kaufverträgen) ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E VS 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160142.X02

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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