RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0208

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 423;

Rechtssatz

Ausfz Begriff des Einfamilienhauses bzw der Wohnung als ein baulich in sich abgeschlossenes Gebäude, bzw als ein baulich in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160208.X05

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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