Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit der Errichtung von Kleinwohnungen (Arbeiterwohnstätten) zwangsläufig verbundene Verwendung von Grundflächen zur Herstellung von Grünanlagen, Straßen und Parkplätzen beeinträchtigt nicht die Eigenschaft der zu schaffenden Wohnungen als Kleinwohnungen (Arbeiterwohn... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Voraussetzung der jeweiligen Ausnahmebestimmung in § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist eine spezifische Zweckbestimmung. Im Falle des § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 bzw des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist diese spezifische Zweckbestimmung der Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Kleinwohnu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Frage der (noch nicht oder schon befreiungsschädlichen) Grundstücksgröße kann nur iZm dem Siedlungsbedürfnis beantwortet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160142.X05 Im RIS seit 14.11.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt - abgesehen von anderen Voraussetzungen nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer Wohnung (... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Falle des käuflichen Erwerbes einer Liegenschaft zur Errichtung von Kleinwohnungen muß untersucht werden, ob der Kaufvertrag - auf den Gesamtzweck abgestellt - der Befriedigung des Siedlungsbedürfnisses dient oder darüber hinausgeht. Es ist, was die zur Schaffung der Wohnstätten erworbene Gesamtfläche anlangt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Loggien (zumindest fünfseitig umbaute Räume mit einer freien Öffnung, die nicht über die Baufluchtlinie vorragen), zählen zur Wohnnutzfläche (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160001.X03 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 23. Juli 1980 erwarben die beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte den Anspruch auf Übereignung eines (ursprünglich zur Liegenschaft EZ nn des Grundbuches der KG X gehörigen) Grundstückes. Im Hinblick auf den Antrag der Beschwerdeführer, ihre Erwerbsvorgänge gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) von der Besteuerung auszunehmen, setzte das Fi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte auf Grund des von ihr am 26. Jänner 1983 unterschriebenen (unter Verwendung eines in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellten Formulares verfaßten) Kaufvertrages vom 26. Jänner/1. Februar 1983 gegenüber der Marktgemeinde T, die jedenfalls seit dem Jahre 1977 die Eigeninitiative beim Eigenheimbau bewußt als siedlungspolitische Maßnahme einsetzte, den Anspruch auf Übereignu... mehr lesen...
In den vorliegenden - wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidungen) die beschwerdeführenden Ehegatten in bezug auf ihren auf Grund des Kaufvertrages vom 7. (, 9. und 14.) Juli 1982 je zur Hälfte erworbenen Anspruch auf Übereignung des (... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Absicht, auf dem Grundstück eine oder mehrere Arbeiterwohnstätten zu errichten, ist ein Willensentschluß, der uU ein Motiv für den Grundstückserwerb überhaupt bildet. Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserklärung, also die Manifestation des Willens in die Außenwelt tritt. Nach dieser stRSp... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916;
Rechtssatz: Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer Wohnung. Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt (abgesehen von anderen Voraussetzungen) nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0099 1 Stammrechtssatz Die Absicht, auf dem Grundstück eine oder mehrere Arbeiterwohnstätten zu errichten, ist ein Willensentschluß, der uU ein Motiv für den Grundstückserwerb überhaupt bild... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160115.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den Baukosten, deren tatsächliche und endgültige Höhe sich auch bei der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte im Laufe der nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 maßgebenden Frist von acht Jahren auf Grund vom Bauherrn schwerlich vorhersehbarer oder beeinflußbarer wirtschaftlicher Entwicklungen bestimmt, ist die Planun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1;
Rechtssatz: Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916;
Rechtssatz: Der VwGH stellt nach stRsp bei der Auslegung des Begriffes "Arbeiterwohnstätte" gem § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 auf die Wohnbedürfnisse einer Familie ab (Hinweis E 20.9.1984, 83/16/0126, 0138).... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0165 E 19. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Jegliches Überschreiten des mit 130 m2 bestimmten Höchstausmaßes der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0258) führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Ein Windfang zählt zur Nutzfläche (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0142 E 15. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Windfang zählt zur Wohnutzfläche, wenn er im abgeschlossenen Wohnungsverband liegt (Hinweis auf E 17.11.1988, 87/16/0153). Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Windfang auf Grund seiner Grö... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH wird der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) mit der Einreichung von Plänen bei der Baubehörde für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 130 m2 aufgegeben. Die damit eingetretene Steuerpflicht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0181 E 12. Oktober 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Gewährung eines Darlehens nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 263; Rechtssatz: Die Gewährung eines Darlehens nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). Im RIS seit 12.10.1989 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0165 E 19. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Jegliches Überschreiten des mit 130 m2 bestimmten Höchstausmaßes der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0258) führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Ein Windfang zählt zur Nutzfläche (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0142 E 15. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Windfang zählt zur Wohnutzfläche, wenn er im abgeschlossenen Wohnungsverband liegt (Hinweis auf E 17.11.1988, 87/16/0153). Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Windfang auf Grund seiner Grö... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH wird der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) mit der Einreichung von Plänen bei der Baubehörde für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 130 m2 aufgegeben. Die damit eingetretene Steuerpflicht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 264;
Rechtssatz: Die besondere Ausnahme von der GrEStG setzt voraus, daß ein erster Erwerb vorliegt, wobei dieser Begriff wörtlich zu nehmen ist, weswegen ein späterer Erwerb nicht mehr begünstigt werden kann. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß die Wohnstätte als Eigen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263;
Rechtssatz: Die Worte "der erste Erwerb" werden nicht nur in Z 2 lit b des § 4 Abs 1 GrEStG 1955, sondern auch in Z 1 lit c sowie in Z 3 lit b GrEStG 1955 synonym gebraucht, weshalb zur Lösung der Frage, was unter "erstem Erwerb" zu verstehe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 7.5.1981, 1018/80, E 27.10.1983, 81/16/0165, E 30.5.1985, 84/16/0116, E 19.5.1988, 87/16/0162) setzt die besondere Ausnahme von der GrESt iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit c, des § 4 Abs 1 Z 2 lit b und des § 4... mehr lesen...