RS Vwgh 1990/5/17 89/16/0210

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Gemäß § 2 Abs 1 Z 9 WFG 1968 sind Terrassen innerhalb einer Wohnung zwar bei der Berechnung der Nutzfläche der Wohnung nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0076), aber nicht nur nach der Verkehrsanschauung (Hinweis E 6.7.1979, 2327/76), sondern bereits auf Grund dieser Gesetzesstelle zu der baulich in sich abgeschlossenen Wohnung zu zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160210.X05

Im RIS seit

17.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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