RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1991, 471;

Rechtssatz

Ein Erwerb ist nicht mehr erster, wenn ihm bereits ein Erwerb vorausgegangen ist, der - aus welchen Gründen immer - wieder rückgängig gemacht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160209.X03

Im RIS seit

18.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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