Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 264;
Rechtssatz: Auch den Grundstücksübergang im Wege einer Einbringung unter Anwendung der Bestimmungen des StruktVG ist ein erster Erwerb iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG 1955. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160101.X02 Im R... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG den Wohnbauförderungsrichtlinien, insb dem WFG folgend, eine Nutzfläche von 130 m2 nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer W... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Gewährung von Mitteln nach dem WFG ist ohne Bedeutung für die Frage, ob eine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden ist (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160095.X02 Im RIS seit 28.06.1989 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH zählen die für eine üblicherweise in einer Wohnung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit benutzten Räume, falls sie im Wohnungsverband liegen, zur Nutzfläche eines Hauses. Daran vermag auch der Umstand, daß diese Räume intensiv für Berufszwecke (Geschäftszwecke) benutzt werde... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG den Wohnbauförderungsrichtlinien, insb dem WFG folgend, eine Nutzfläche von 130 m2 nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer W... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Gewährung von Mitteln nach dem WFG ist ohne Bedeutung für die Frage, ob eine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden ist (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160095.X02 Im RIS seit 28.06.1989 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH zählen die für eine üblicherweise in einer Wohnung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit benutzten Räume, falls sie im Wohnungsverband liegen, zur Nutzfläche eines Hauses. Daran vermag auch der Umstand, daß diese Räume intensiv für Berufszwecke (Geschäftszwecke) benutzt werde... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte eine Nutzfläche bzw Wohnnutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160218.X04 Im RIS seit 20.04.1989 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: IZm der Schaffung von Arbeiterwohnstätten sind beim Verkauf an mehrere Miteigentümer zwecks
Begründung: des Wohnungseigentums alle Käufer einheitlich zu beurteilen. Die Käufer sind nur dann als Bauherrn anzusehen, wenn sie auf die bauliche Gestaltung des Hauses uzw auf die Gestaltung d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 418; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/12/16 2654/80 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971) ist unter einer Arbeiterwohnstätte - der Begriff ist im Gesetz nicht definiert - eine Wohnstätte zu verstehen, die nach... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dient oder nicht, hängt nach stRsp des VwGH bei einem Mehrwohnungshaus ua auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0049 E 21. Februar 1985 VwSlg 5969 F/1985 RS 8 Stammrechtssatz Für die Zuerkennung der Steuerfreiheit ist die Absicht des Erwerbers in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem, wenn nicht ein Befreiungsgrund vorläge, die Steuerschuld entstünde (Hinweis E 1.2.1968, 13... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begünstigten Zweck zu erfüllen. Zur Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 genügt also zunächst die Absicht, auf dem e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0008 E 26. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Antrag auf Rückerstattung von GrEStG kann nicht auf den Umstand gestützt werden, daß nach Vorschreibungen und Entrichtung der GrESt mit dem Bau einer Arbeiterwohnstätte begonnen worden sei und damit die bereits rech... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389;
Rechtssatz: Darauf, daß die Abgabenbehörde - retrospektiv betrachtet - den Nachweis der fehlenden Absicht hätte führen können, kommt es nicht an. Gemeint ist nur, daß der Beh die rechtliche Möglichkeit zur Führung eines derartigen Gegenbeweises offensteht. Hat sie dies - aus welchen Gründen immer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389;
Rechtssatz: Darauf, daß die Abgabenbehörde - retrospektiv betrachtet - den Nachweis der fehlenden Absicht hätte führen können, kommt es nicht an. Gemeint ist nur, daß der Beh die rechtliche Möglichkeit zur Führung eines derartigen Gegenbeweises offensteht. Hat sie dies - aus welchen Gründen immer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0008 E 26. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Antrag auf Rückerstattung von GrEStG kann nicht auf den Umstand gestützt werden, daß nach Vorschreibungen und Entrichtung der GrESt mit dem Bau einer Arbeiterwohnstätte begonnen worden sei und damit die bereits rech... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Unter einer Wohnung iSd § 4 Abs 1 GrEStG 1955 versteht man entweder einen selbständigen Teil eines Gebäudes oder ein Einfamilienhaus mit der Eignung, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses einer einzelnen Person oder einer durch enge Bande zus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 liegen nicht vor, wenn der Veräußerer einer Liegenschaft auf dieser eine Reihenhausanlage in ihrer Gesamtheit im wesentlichen nicht mehr abänderbar geplant hat und er mit der Bauaus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Der Beginn und die Fortsetzung des gemeinsamen Wohnens der Lebensgefährtin und des ALLEINEIGENTÜMERS SEINES EIGENHEIMES GEBLIEBENEN Lebensgefährten in seinem Eigenheim kann nicht als Aufgabe des nach § 4 Abs 1 Z 1 lit c (oder § 4 Abs 1 Z 2... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/2, S 97;
ÖStZ 1989, 291;
Rechtssatz: Enthält ein Wohnhaus 65 Wohnungen, von denen 54 eine Wohnnutzfläche von jeweils weniger als 41 m2 haben und die restlichen 11 Wohnungen eine Wohnnutzfläche zwischen 51 und 63 m2 aufweisen, so entspricht der zur Errichtung dieses Gebäudes erfolgte Grundstückswerb im ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0056) von der Eigentümergemeinschaft zu erteilen, wofür die Fassung eines ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 290;
Rechtssatz: Der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 muß grundsätzlich bereits anläßlich der Einreichung der Grunderwerbsteuererklärung, spätestens jedoch in einem eventuell abzuführenden Rechtsmittelverfahren gegen den die GrEStG vorschreibenden Bescheid geltend gemacht werden. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/259;
Rechtssatz: Das Wort "Errichtung" ist im § 4 Abs 1 Z 7 lit a GrEStG 1955 nicht anders auszulegen als in den anderen Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Freiheit eines Grundstückswerbes durch eine Gebietskörperschaft zur Errichtung oder Erweiterung öff Schulen kann aber nach der Abs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/259;
Rechtssatz: Für die Steuerbegünstigung des § 4 Abs 1 Z 7 lit a GrEStG 1955 kommt es nicht auf die Gründung einer öff Schule und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage an, sondern die Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist der durch die genannte Steuerbegünstig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AbgRallg;BAO §239;GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 290;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Rückerstattung von GrEStG kann nicht auf den Umstand gestützt werden, daß nach Vorschreibungen und Entrichtung der GrESt mit dem Bau einer Arbeiterwohnstätte begonnen worden sei und damit die bereits rechskräftig... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Das wesentlichste Merkmal der Bauherrneigenschaft stellt das finanzielle Risiko dar (Ausschluß der Bauherrneigenschaft bei Fixpreisvereinbarung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160132.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 228;
Rechtssatz: Eine "öff Schule" ist eine solche, die vom gesetzlichen Schulerhalter errichtet und erhalten wird. Gesetzliche Schulerhalter sind je nach Vollzugskompetenz der Bund oder die Länder oder nach landesgesetzlichen Vorschriften die Gemeinde oder Gemeindeverbände. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Das GrEStG 1987 enthält keine Legaldefinition des Eigenheimes. Unter einem solchen ist ein vom Eigentümer bewohntes Einfamilienhaus (Hinweis E 15.10.1976, 1715/75, VwSlg 5030 F/1976) bzw Wohnhaus mit einer Kleinwohnung oder Mittelwohnung (Hinweis E VS 28.10.1... mehr lesen...