RS UVS Niederösterreich 1992/05/25 Senat-MD-91-126

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Veröffentlicht am 25.05.1992
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Rechtssatz

Es genügt nicht, daß ein Kontrollsystem geschaffen wird, das die Übertretung von Dienstnehmerschutzvorschriften verhindern soll, es muß vielmehr dafür gesorgt werden, daß dieses System im Einzelfall auch wirksam ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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