Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht läßt und deshalb nicht bemerkt, daß sein Verhalten einem gesetzlichen Tatbestand entspricht. Befindet sich bei einem Verkehrsunfall die Anstoßstelle im periphären Gesichtsfeld des Lenkers, so muß dieser die Kontaktnahme bei gehöriger Aufmerksamkeit optisch bemerken.