Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0066 2 Stammrechtssatz Bei Vorliegen eines Ungehorsamsdeliktes besteht von vornherein die Vermutung des Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann (Hinweis E 24.5.1989, 89/02/0017). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Wer Wald zum Zweck des Reitens benützt, darf dies grundsätzlich nur auf den in dieser Hinsicht gekennzeichneten Wegen tun. Dabei hat sich der betreffende Reiter Kenntnis über den Verlauf der erlaubten Strecke zu verschaffen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 33 Abs 3 ForstG stellt ein Ungehorsamsdelikt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100221.X02 Im RIS seit 17.01.2002 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei den gem § 7 Abs 1 letzter Satz AZG dem Arbeitgeber angelasteten Unterlassungen der gebotenen Vorsorgemaßnahmen um ein Ungehorsamsdelikt handelt, geht die im § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG verankerte widerlegliche Schuldvermutung zu Lasten des Täters: Er hat von sich aus sein mangelndes Verschulden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Glaubhaftmachung des Besch, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist es erforderlich, daß er von sich aus in substantiierter Form alles darlegt, was für seine Entlastung spricht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100221.X04 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §44 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Erteilung von Anweisungen an einen verläßlichen Arbeitnehmer reicht selbst dann, wenn von diesem die anstandslose Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erwartet werden kann, zu der dem Arbeitgeber angesichts der Wertung der ihm zur Last gelegten Tat als Ungehorsamsdelikt ... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Selbst wenn dem Besch Zweifel darüber zuzubilligen wären, ob die "vorzeitige" Anbringung einer Balkonverkleidung erlaubt sei, käme ihm ein Schuldausschließungsgrund wegen eines vorgeblichen Vertrauens au... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die unrichtige Unterstellung von Straftaten unter § 34 Abs 1 lit c Vlbg LSchG im Berufungsbescheid durch die richtige Subsumtion der Taten unter die einander n... mehr lesen...
Nachdem eine gegen den Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO erlassene Strafverfügung vom 25. März 1988 durch einen rechtzeitigen Einspruch außer Kraft getreten war, richtete die Bundespolizeidirektion Salzburg am 30. Juni 1988 an den Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer ein schriftliches Auskunftsbegehren im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG, wer das genannte Kraftfahrzeug am 14. Februar 1988 um 14,12 Uhr in Salzburg an einem näher konkretisierten Ort gelenkt habe.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ändert die Person, die das Fahrzeug gelenkt hat, ihren Wohnsitz (Aufenthalt), so bedarf es einer Prüfung, ob den Zulassungsbesitzer ein Verschulden (iSd § 5 Abs 1 VStG) trifft, wenn ihm die neue Adresse der Person zum Zeitpunkt des Auskunfsverlangens nicht oder nicht vollständig bekannt ist. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Krems verhängte mit Straferkenntnis vom 3. Mai 1989 über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 24 Stunden), weil er es vom 1. Jänner 1984 (Inkrafttreten der Verordnung über die Kehrperioden) bis zum 18. April 1989 unterlassen habe, dem Eigentümer einer bestimmten Baulichkeit die Kehrtermine spätestens zwei Wochen vorher bekanntzugeben. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 67 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 und Abs. 1... mehr lesen...
Index: L44003 Feuerwehr NiederösterreichL44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FPolG NÖ 1974 §14 Abs1;FPolG NÖ 1974 §14 Abs4;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 14 Abs 4 FGG NÖ handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989050218.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Schuldlosigkeit im Sinne des § 5 Abs 1 VStG wird nicht durch den bloßen Hinweis glaubhaft gemacht, daß die Einhaltung der maßgebenden Rechtsvorschrift nicht zumutbar sei und auch von anderen nicht eingehalten werde. Die Hinweise in der Beschwerde auf die Amtswegigkeit des Verfahrens (O... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw zu einer näher angeführten Zeit in Dornbirn in der Schillerstraße auf Höhe des Hauses Marktstraße 29 abgestellt und dabei den Gehsteig vorschriftswidrig benützt, indem er das Fahrzeug auf dem Gehsteig quer zur Gehrichtung abgestellt habe; dabei habe das Fahrzeug bis zum Fahrbahnrand geragt, wodurch Fußgän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Hausbesorgerin unterlassen, dafür zu sorgen, daß der Gehsteig eines näher beschriebenen Hauses am 27. Dezember 1988 um 8.00 Uhr gänzlich von Schnee gesäubert und bestreut gewesen sei, zumal der Gehsteig zu diesem Zeitpunkt noch nicht völlig gereinigt bzw. bestreut gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Verwaltungsübertret... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 13. Februar 1987 um 7.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle davon zu verständigen. Der Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Geschäftsführer des alleinigen Komplementärs der N-GesmbH, der Zulassungsbesitzerin N und Co KG eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges und somit zur Vertretung dieser "Firma" nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 1. März 1988, zugestellt am 15. März 1988, binnen zwei Wochen nach Zus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. März 1987 von 13.55 bis 14.05 Uhr in Wien I, Petersplatz 7, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: Montag bis Freitag (werktags) von 8.00 -15.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen, gehalten, wobei keine Ladetätigkeit ausgeübt worden sei, und dadur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Fahrzeuges den Vorschriften des KFG 1967 entspricht, da C. diesen Lkw am 26. September 1988 um 16.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und das Fahrzeug dem § 101 Abs. lit. a KFG 1967 nicht entsprochen habe, weil durch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita idF 1987/516 ;VStG §25 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kann die Behörde davon ausgehen, daß das Fahrzeug des Beschuldigten während des Tatzeitraumes, ohne daß eine Ladetätigkeit ausgeübt worden ist, abgestellt gewesen ist, so obliegt es dem Beschuldigten im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht, eine solche L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0179 E 20. Februar 1986 RS 3 Stammrechtssatz Aus dem Umstand, daß Behördenorgane ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig BILLIGEN, kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1 Satz1 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz2 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz3 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs5 Satz1 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs5 Satz2 idF 1976/412;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung gem § 93 Abs 1 (iVm Abs 5) StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Erteilung von Dienstanweisungen allein entspricht der Zulassungsbesitzer nicht seiner in § 103 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 normierten Sorgfaltspflicht. Das Vorhandensein eines wirksamen begleitenden Kontrollsystems ist vom Zulassungsbesitzer zuminde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte auf den Schaden am Fahrzeug des Anzeigers aufmerksam gemacht worden und ist der Beschuldigte dadurch zur Nachschau an diesem Fahrzeug verpflichtet gewesen, so kann die Berufungsbehörde auch die subjektive Tatseite ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0124 E 13. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt. Auch im Rahmen der Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist es Aufgabe des Besch, initiati... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. Mai 1988, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 4., Prinz Eugen-Straße Nr. 46, abgestellt hat, sodaß es dort am 6. Mai 1988 um 16.45 Uhr gestanden ist, eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt und dadurch eine Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. November 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen des § 99 Abs. 4 lit. h in Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 5 StVO 1960 für schuldig befunden, weil er es als Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der "XY GesmbH" (Firma "ZZ"), die durch Rechtsgeschäft gemäß § 93 Abs. 5 StVO 1960 zur Gehsteigsäuberung verpflichtet gewesen sei, unterlassen ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt: Der Beschwerdeführer habe am 24. März 1988 gegen 03.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Wien 6, Mariahilferstraße vor der ONr. 1b gelenkt und hiebei auf der Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einen Verpflichteten, der nicht selbst in der Lage ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen (hier: § 93 Abs 1 StVO), trifft dann kein Verschulden, wenn er beweist, daß er es bei er Auswahl der von ihm Beauftragten und deren Überwachung nicht an der pflichtgemäßen A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder ein (hier behauptetes) rücksichtsloses noch ein (hier behauptetes) rechtswidriges Verhalten von Sicherheitswachebeamten kann einen Kraftfahrzeuglenker von seiner Verpflichtung nach § 102 Abs 5 lit a KFG befreien (Hinweis E 5.6.1978, 2599/77 VwSlg 9577 A/1978). European Case L... mehr lesen...