RS Vwgh 1990/6/20 89/01/0068

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §5;
VStG §5 Abs1;
VStG §7;
VStG §8 Abs1;

Rechtssatz

Da die Schuldformen des Vorsatzes im VStG nicht definiert werden, sind sie nach herrschender Ansicht in dem vom § 5 StGB umschriebenen Sinn zu verstehen (Hinweis E 13.11.1985, 85/01/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010068.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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