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21/01 HandelsrechtNorm
HGB §17;Rechtssatz
Die Firma eines Einzelkaufmannes ist keine juristische Person, und nicht die Firma ist der Träger von Rechten und Pflichten, sondern die dahinterstehende Rechtspersönlichkeit, nämlich der Einzelkaufmann. Dieser ist daher auch unmittelbar strafrechtlich verantwortlich und nicht erst unter Heranziehung des § 9 VStG.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030297.X01Im RIS seit
19.03.2001