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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Frage des Vorliegens eines Schuldausschließungsgrundes ist die Frage, ob es sich um einen gewerberechtlich genehmigungspflichtigen und ohne Genehmigung somit gewerberechtlich unzulässigen Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage handelt, von der Frage nach der sich aus dem Flächenwidmungsplan ergebenden Rechtslage zu unterscheiden. In gewerberechtlicher Hinsicht ist nur die Auskunft der für die Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde von Relevanz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040041.X03Im RIS seit
11.07.2001