Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S. Ges.m.b.H. dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft nicht unverzüglich nach der spätestens am 20. Jänner 1988 erlangten Kenntnis von der Schwangerschaft der an einem näher zitierten Tag geborenen Dienstnehmerin R. N. dem zuständigen Arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 3 Abs 6 MSchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Schlagworte Allgemein
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Unternehmer muß auf Grund der im Wirtschaftsleben notwendigen Arbeitsteilung zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. Allerdings obliegt es den Unternehmer in einem solchen Fall, durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war (etwa in Form einer entsprechenden Urkunde, aber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch kein zur Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG taugliches Vorbringen erstattet, ist die Beh nicht verhalten, das Ermittlungsverfahren durch Aufnahme weiterer Beweise zu ergänzen (Hinweis E 5.4.1989, 89/03/0004). Schlagworte Sachverhalt Sachverhalts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, trotz Aufforderung der Erstbehörde vom 14. September 1987 - zugestellt am 17. September 1987 - der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung bekanntzugeben, wer den Pkw am 24. Juni 1987, um 15.15 Uhr, an dem näher bezeichneten Ort gelenkt hat. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 103 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. Solches kann zwar auch bei vorsätzlichem Han... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges "unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 19.12.1988, zugestellt am 13.1.1989, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug" an einem bestimmten Ort "abgestellt hat, sodaß es dort am 14.11.1988 um 17.02 Uhr gestanden ist, Auskunft zu erteilen". Er habe dadurch eine Übertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Absicht besteht, eine schriftliche Auskunft gem § 103 Abs 2 KFG im Wachzimmer abzugeben, jedoch deren Entgegennahme verweigert wird, wird eine solche Auskunft nicht "erteilt", sondern lediglich ein Versuch in dieser Richtung unternommen, sodaß der Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG objektiv v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;ZustG §13 Abs4;
Rechtssatz: Keine gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Zulassungsbesitzer, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß einer in seiner Abwesenheit von der Abgabestelle anfragenden Beh eine Lenkerauskunft erteilt wird (die Frage, ob einem ortsabwesenden Zulassungsbesitzer - einem RA - gem § 13 Abs 4 ZustG eine Au... mehr lesen...
Am 9. März 1989 langte beim Arbeitsamt Salzburg eine von der Fa. W-GmbH stammende Meldung gemäß § 26 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ein, wonach das Beschäftigungsverhältnis mit der türkischen Staatsangehörigen D am 9. Dezember 1988 geendet habe. Diese Meldung enthielt ferner den Hinweis auf ein Schreiben der Absenderin vom 12. Dezember 1988, von welchem der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren behauptete, damit habe seine Sekretärin dem Arbeitsamt berei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 1 Z 3 lit a AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 13.7.1989, 89/09/0011). Der Besch machte geltend, er habe seiner im § 26 Abs 2 AuslBG normierten Pflicht dadurch genügt, daß seine Sekretärin eine brieflich... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige eines Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Groß St. Florian vom 5. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 21. Dezember 1988 schuldig erkannt, am 27. Mai 1988 als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Kfz im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprach, zumal der bezeichnete Lkw mit Riesel beladen um 14.40 U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 103 Abs 1 KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 8.4.1987, 85/03/0112). Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Eintritts einer sich plötzlich ergebenden Verpflichtung zu einer geschäftlichen Besprechung für den Inhaber eines Unternehmens, wie es der Bf mit mehreren Fahrzeugen betreibt, ist grundsätzlich nicht derart außergewöhnlich, daß sie als unvorhersehbar be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;StGB §5;VStG §5 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 270;
Rechtssatz: Auf Vorsatz kann idR nur aus äußeren Umständen gechlossen werden. Die Frage danach, was der Täter zur Tatzeit für gewiß gehalten hat, ist eine Tatfrag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt. Auch im Rahmen der Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist es Aufgabe des Besch, initiativ zu werden und von sich aus ein geeignetes Vorbringen zu erstatten und h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23;StVO 1960 §24;StVO 1960 §25;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung des Lenkers, er habe das Fahrzeug vor Inkrafttreten des Halteverbotes abgestellt, sei jedoch auf Grund eines Starterdefektes nicht in der Lage gewesen, das Fahrzeug fortzubewegen, hat er in keiner Weise dargetan, welche Anstrengungen er unternommen hat, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt (E 25.10.1989, 88/03/0202). Dem Bf ist die Glaubhaftmachung, es treffe ihn kein Verschulden an der festgestellten Überladung des für ihn zugelassenen LKW, nicht gelungen, weil ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 24 Abs 1 lit a StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 Satz 2 VStG; sodass der Besch entsprechend dieser Vorschrift (idF Nov BGBl 1987/516) das Fehlen eines Verschuldens an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift glaubhaft zu machen gehabt... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: HGB §15;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH hat das Recht, seine Funktion jederzeit niederzulegen, und zwar selbst dann, wenn es sich um den einzigen Geschäftsführer der Gesellschaft handelt. Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung ins Handelsreg... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §24 Abs1;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §3;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §4;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Wohl trifft die Pflicht zur Erhaltung im Schutzgebiet gelegener Bauten gemäß § 3, § 4 und § 24 Abs 1 Slbg AltstadterhaltungsG den Liegenschaftseigentümer. Daraus ist aber nicht a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Wendung im § 103 Abs 1 erster Satz KFG: ".... hat der Zulassungsbesitzer eines KFZ oder Anhängers dafür zu sorgen, dass ...." bedeutet, dass im Verhalten des Zulassungsbesitzers ein Verschulden iSd § 5 Abs 1 VStG gelegen sein muss, damit ihm der vorschriftswidrige Zustand d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §9 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ a... mehr lesen...
Index: L81706 Baulärm Umgebungslärm Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BaulärmG Stmk §4 Abs1;BaulärmG Stmk §4 Abs2;BaulärmG Stmk §5 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 4 Abs 1 Stmk BaulärmG und § 4 Abs 2 Stmk BaulärmG sowie des § 5 Abs 2 Stmk BaulärmG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG dar. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonde... mehr lesen...
Index: L44106 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KehrO Stmk 1985 §4 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Unterlassung nach § 4 Abs 1 Stmk KehrO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Es liegt auf der Hand,dass das Gebot, den Kehrplan am Beginn des Kalenderjahres zu übergeben oder anzuschlagen, verletzt ist, wenn diesem nicht schon spätestens in den er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0237 E 17. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf gegenüber der Belastung, die der äußere Tatbestand für den Beschuldigten schafft, eines besonderen Entlastungsbeweises. Demnach hat nicht die Behörde, sondern der Beschuldigte selbst durch Beibringung von Beweismitteln bzw Stellung von entsprechenden Beweisanträgen d... mehr lesen...