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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ARG 1984 §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0055 90/19/0086 90/19/0083Rechtssatz
Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH reicht die bloße Erteilung von Weisungen zur Entlastung des Arbeitgebers (in den Fällen des § 9 Abs 1 VStG des dort genannten Organes) nicht aus, - es muß auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisungen erfolgen. Die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen genügt den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026; E 21.1.1988, 87/08/0230).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190054.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013