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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1 idF 1987/516;Rechtssatz
Der bloße Umfang eines Gewerbebetriebes oder der Besitz mehrerer Gewerbebetriebe ist weder allein noch in Verbindung mit der Bestellung eines nur dem Gewerbeinhaber verantwortlichen Angestellten geeignet, ein mangelndes Verschulden an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift glaubhaft zu machen. Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040027.X02Im RIS seit
11.07.2001