Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art139 Abs3;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §51 Abs1 idF 1976/412;StVO 1960 §51 Abs3 idF 1976/412;StVO 1960 §52 lita Z13a idF 1976/412;StVO 1960 §52 lita Z13b idF 1976/412;StVO 1960 §54 Abs1 idF 1976/412;StVONov 06te Art2 Abs2;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VStG §5 Abs2 idF 1987/516;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Beschwerdefälle 90/03/0107 und 90/03/0111 am 19.9.1990 im
gleichen Sinne erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0045 2 Stammrechtssatz Erteilt die zuständige Beh über ausdrückliche Anfrage dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 90/02/0037 1 Stammrechtssatz Mit der Erteilung von Dienstanweisungen allein entspricht der Zulassungsbesitzer nicht seiner in § 103 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 normierten Sorgfaltspflicht. Das Vorhandense... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien erhobene Berufung als unbegründet ab und erkannte damit den Beschwerdeführer für schuldig, er habe im Bereiche des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1981, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 145;
Rechtssatz: Auf Vorsatz kann in der Regel nur aus äußeren Umständen geschlossen werden (Hinweis E 21.9.1982, 81/14/0062, VwSlg 5707 F/1982, E 14.12.1989, 89/16/0148, E 5.10.1987, 86/15/0022). ... mehr lesen...
In einem von der Bundespolizeidirektion Wien geführten Verwaltungsstrafverfahren wurde dem Beschwerdeführer zunächst mit Strafverfügung vom 2. März 1988 vorgeworfen, er habe am 11. Februar 1988 von 7 bis 7.20 Uhr in Wien 1, Josefsplatz, gegenüber Nr. 5 vor dem Redoutensaal ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt geparkt und dadurch die Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen. In dem infolge ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. November 1985 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 20. September 1984 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr in Wien 3, Trubelgasse 24 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW vor einer Hauseinfahrt geparkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 24 Abs. 3 lit. b StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. wurde über den Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1901/77 E 9. November 1978 RS 2 Stammrechtssatz Beim Parkverbot nach § 24 Abs 3 lit b StVO handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen des gem § 24 Abs 3 lit b StVO Besch, er habe sein Kfz auf Grund einer Motorpanne vor der Einfahrt und Ausfahrt abstellen müssen, er habe in der Folge jedoch seinen Freund vom Defekt des Fahrzeuges verständigt und diesen um Behebung des Schadens gebeten, reicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Halter eines Kfz ist auf jeden Fall verpflichtet, so rasch wie möglich für die Entfernung eines vor einer fremden Einfahrt und Ausfahrt wegen eines Defektes hängengebliebenen Kfz zu sorgen, auch wenn diese Entfernung mit erheblichen Kosten verbunden und die Mittel des In... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Es wäre Sache der Behörde gewesen, eine eindeutige Feststellung darüber zu treffen, ob eine nichtunterbrochene Längsmarkierung in gelber Farbe, also eine Sperrlinie, vor der Hauseinfahrt und Grundstückseinfahrt angebracht war oder nicht. War dies de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 9. November 1988 um ca. 15.00 Uhr in Wien 3, A-Gasse 34, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 30. September 1988 um 18.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, 1. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten, 2. nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 16. November 1988 bekannt zu geben, wer dieses Kraftfahrzeug am 13. November 1988 um 8.50 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien gelenkt habe, eine richtige Lenkerauskunft zu erteilen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 103... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Ein unfallsbeteiligter Fahrzeuglenker entfernt sich ohne Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vom Tatort insofern auf eigenes Risiko, als es ihm allenfalls nicht gelingen wird, den von der Behörde prima facie angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2093/77 E 6. März 1979 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG 1967 handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer hat seinen für die Einhaltung des § 101 Abs 1 lit a KFG idF 1982/362 und des § 103 Abs 1 Z 1 KFG idF 1986/106 Verantwortlichen durch eine wirksame begleitende Kontrolle zu überprüfen (Hinweis E 15.5.1990, 90/02/0037). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Für einen Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO idF 1983/174 ist von der Behörde der Beweis eines Sachschadens zu erbringen (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0004). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Ist es dem Beschuldigten im Verwaltungsverfahren gelungen, die Möglichkeit eines anderen Kausalverlaufes - nämlich eine Schadensherbeiführung durch Sturmeinwirkung - darzutun, darf die Beh mit einem bloßen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 10. Juni 1986, als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Arbeitgebers "T-Gesellschaft m.b.H.", mit dem Standort Graz, zu verantworten, daß, wie anläßlich einer Kontrolle des Lkw G 7.690 am 7. Mai 1986 am Rastplatz S 35 festgestellt worden sei, die Einsatzzeit des Fahrzeuglenkers J, geboren am 6. März 1952, vom 6. Mai auf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im heutigen Wirtschaftsleben notwendige Arbeitsteilung läßt es nicht zu, daß sich der Arbeitgeber aller Belange und Angelegenheiten persönlich annimmt. Es muß ihm vielmehr zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe für den Marktstand in Wien, X-Markt 34, die Marktgebühr für den Monat November 1987, fällig gewesen am 16. November 1987, bis zum 23. November 1987 nicht entrichtet und bis dahin auch die Gründe: für die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgabe der Abgabenbehörde nicht bekanntgegeben. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung 2ach § 251 Abs. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Wr 1962 §251 Abs1 lita;VStG §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
89/17/0003 E 6.7.1990
89/17/0004 E 6.7.1990
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 471;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübeertretung nach § 251 Abs1 lit a Wr LAO handelt es sich nicht um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A (BH) vom 30. März 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, nachdem eine an ihn gerichtete Strafverfügung vom 10. Jänner 1989 infolge Einspruches außer Kraft getreten ist, schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Arbeitgeber - wie anläßlich einer am 24. Oktober 1988 bei der Baustelle LKH A vorgenommenen Überprüfung festgestellt worden sei - nicht für die Einhaltung nachstehender Arbeitnehmerschutzbestimmungen gesorgt: Es seien "... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, schuldig erkannt, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X in insgesamt fünf Filialen insgesamt 156 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe insofern nicht gewährt habe, als diese ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0055 90/19/0086 90/19/0083
Rechtssatz: Bei Ungehorsamsdelikten kann der Nichteintritt eines Schadens schon nach dem Zweck der Strafdrohung nicht als Milderungsgrund in Betracht kommen. Schlagworte Erschwerende u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0055 90/19/0086 90/19/0083
Rechtssatz: Da zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung gem § 27 Abs 1 ARG iVm § 3 Abs 1 ARG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die... mehr lesen...