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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1 idF 1987/516;Rechtssatz
Mit einem Vorbringen zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG muß dargetan werden, daß alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040027.X03Im RIS seit
11.07.2001