RS Vwgh 1990/6/19 90/04/0027

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1 idF 1987/516;

Rechtssatz

Mit einem Vorbringen zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG muß dargetan werden, daß alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040027.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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