Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: "Fanbegleiter" bei einem Fußballspiel: Verletzung im Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn die Durchführung des Strafverfahrens von der örtlich zuständigen Behörde nicht aus eigenem, sondern auf Grund eines inkorrekten Delegationsaktes erfolgt; * Durch die förmliche Abtretung des Verfahre... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17.03.2006, Zl VK-29950-2005, wurde Frau U. M., XY, im Wesentlichen zur Last gelegt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der T. GmbH, XY, XY, welche Zulassungsbesitzerin des PKWs mit dem Kennzeichen XY ist, unterlassen, der Bezirkshautmannschaft Innsbruck auf deren schriftliches Verlangen vom 19.01.2006 binnen zwei Wochen bekannt zu geben, wer das betreffende Kraftfahrzeug am 19.08.2005 u... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr G. W., geb XY, wohnhaft in D-R., XY-Weg, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem § 9 VStG nach außen vertretungsbefugte Organ der Firma D. Gartencenter GmbH mit Sitz in P., XY-Straße, zu verantworten, dass, wie am 19.11.2004 in den Räumlichkeiten des Filialbetriebes der genannten Firma in V., XY-Weg, durch ein Organ d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Berufungswerber als zur Vertretung nach außen befugtem Organ der X GmbH mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft V in Kärnten zur Last gelegt, Plakatwände innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand angebracht zu haben, befindet sich der Sitz des Unternehmens aber in einem anderen Bundesland und tritt im Beweisverfahren kein Umstand zutage, wonach der Berufungswerber die Plakattafeln an dem von der Bezirkshauptmannschaft V näher bezeichneten Ort selbst ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht im Sinne der oben zitierten Rechtsvorschriften ist dann erfüllt, wenn die ausgefüllten und an die Statistik Österreich eingesendeten Erhebungsunterlagen bei dieser auch tatsächlich einlangen. Erst mit dem Einlangen der Unterlagen kann davon gesprochen werden, dass über die gestellten Fragen Auskunft erteilt wurde (vgl dazu VwGH 26.06.2001, 2000/04/0138, und 20.03.1996, 94/03/0113). Langen die von der Statistik Österreich angeforderten Erhebungsunterlagen be... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 VStG ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist. Hinzuweisen ist aber darauf, wonach der zweite Absatz des § 27 VStG so zu verstehen ist, dass es sich jedenfalls um Behörden handeln muss, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung nach den Umständen des Falles überhaupt begangen werden konnte. Somit ist die der Berufungswerberin von der Bezirkshauptmannschaft St zur Last gelegte Verwaltungsübertretung des Her... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in § 27 Abs. 1 Z 1 iVm § 3 Z 7 GGBG pönalisierte Durchführung der Beförderung gefährlicher Güter bezieht sich entgegen § 7 Abs. 2 schon vom Wortlaut der angeführten Normen her auf den gesamten Beförderungsvorgang, also nicht bloß auf die Herbeiführung, sondern auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes. Es handelt sich somit um ein Dauerdelikt, bei dem das verpönte strafbare Verhalten erst mit der Beendigung des rechtswidrigen Zustandes aufhört (vgl. das ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem nunmehrigen Berufungswerber in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der U Handels GesmbH mit dem Sitz in T (persönlich haftende Gesellschafterin der U Handels GesmbH & Co KG) und somit als gemäß § 9 VStG strafrechtlich Verantwortlicher für die Filiale K, angelastet, nicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes gesorgt zu haben. So sei bei einer am 22.09.1999 ab 09.30 Uhr im o.a... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Unterlassungsdelikt liegt vor, wenn eine tiefgekühlt zum Verkauf feilgehaltene Packung "Leberknödel" entgegen § 4 Abs 2 (und 1) der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel nicht auf -18 Grad oder tiefer gehalten wird, sondern wenn eine Temperatur von -13,8 Grad zugelassen wird. Bei der Unterlassung gebotener Vorsorgehandlungen liegt der Tatort dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden mü... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (so auch VwGH vom 15.1.1998, Zl.: 97/07/0137 u.v.a.) ist der Tatort dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften (hier die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem handelsrechtlichen Geschäftsführer, welchem zur Last gelegt wird, dass in einer Betriebsstätte arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Firma, die angeblich einen Ausländer illegal beschäftigt, ihren Sitz nicht in Kärnten und fand die allenfalls gesetzwidrige Verwendung des Ausländers ebenfalls nicht in Kärnten statt, so mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit einer kärntnerisch erstinstanzlichen Strafbehörde und kann der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten auch nicht als Berufungsbehörde zuständig werden, wenn eine örtlich unzuständige Erstinstanz ein Straferkenntnis erläßt. Im Falle von Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 70 Abs.1 Telekommunikationsgesetz - TKG, BGBl.I.Nr. 100/1997, ist die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funksendeanlagen nur mit einer Bewilligung zulässig. Eine Bewilligung zum Vertrieb berechtigt auch zur Einfuhr und zum Besitz; eine Bewilligung zur Einfuhr berechtigt auch zum Besitz. Gemäß § 104 Abs.1 Z2 TKG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, wer entgegen § 70 Abs.1 eine Funksendeanlage ohne Bewilligun... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei den Delikten nach dem Arbeitszeitgesetz kommt als Tatort nicht der Wohnsitz in Betracht, zumal die vom Beschuldigten verwirklichten Übertretungstatbestände nicht an seinem Wohnort begangen wurden. Bei derartigen Übertretungstatbeständen kommt als Tatort ausschließlich der Ort der Anhaltung in Betracht, da andernfalls eine zielführende Verfolgung der in Rede stehenden Taten oft mit unüberwindlichen, den staatlichen Strafanspruch beseitigenden, Schwierigkeiten verbunden wäre.... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma H-Kommanditgesellschaft im Sinne des § 9 Abs 2 Verwaltungsstrafgesetzes, BGBl Nr 52/1991, zu verantworten, daß die vorangeführte Firma, die eine weitere Betriebsstätte in Wien, G-Straße (Tatort) für den Kleinhandel mit Waren aller Art, unter Ausschluß solcher, deren Verkauf an eine besonder... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, einer - sich aus der Verordnung BGBl 826/1995 konkret ergebenden - monatlichen Auskunftspflicht an das Österreichische Statistische Zentralamt nicht nachgekommen zu sein. Nach § 5 Abs 2 der zitierten Verordnung hat diese Auskunftspflicht durch Übermittlung der sorgfältig ausgefüllten amtlichen Erhebungsunterlagen an das Österreichische Statistische Zentralamt in Wien zu erfolgen. In Anbetracht der Formulierung in § 8 Abs 1 BundesstatistikG (... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 2.9.1996 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der S-AG als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, S-stätte zu verantworten, daß am 11.8.1995 um 9.05 Uhr auf der Baustelle in G der Arbeitnehmer Alfons K in einer 2,55 m tiefen Künette mit senkrechten Wänden mit Kanalrohrverlegungsarbeiten beschäftigt war, wobei d... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es für den Bereich des VStG in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung usw beziehen, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde grundsätzlich nicht auf den Ort ankommt, an dem das Unternehmen betrieben wird, also insbesondere nicht auf den Ort des Filialbetriebes (vgl VwGH 12.3.1990, Zl 90/19/0091, 0092, 0093). Der Tatort liegt vielmehr dort, wo die Di... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 2.7.1995 beim Kirtag in L, S einen Verkaufsstand betrieben, ohne hiefür einen Originalgewerbeschein mitzuführen, obwohl Gewerbetreibende, die auf einem Markt oder Gelegenheitsmarkt Waren feilbieten oder verkaufen, hiebei den Origialgewerbeschein stets mitzuführen und auf Verlangen der behördlichen Organe vorzuweisen haben. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: "§ 288 Abs 3 GewO 1994, BGBl Nr ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §17 Abs1 bis 3 iVm §29 Abs1 Z1 des NÖ Tierzuchtförderungsgesetzes 1975, LGBl Nr 6.300-3, eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung(en) begangen: Zeit: vom 15.6.1993 bis 31.10.1993 Ort: H*********, B*******, W*******, T*********, E*****, S****************... mehr lesen...
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes ist es nicht entscheidend, ob die Einzelhandlungen mit dem örtlichen Bereich nur einer oder mit dem örtlichen Bereichen mehrerer politischen Bezirke verknüpft sind. Aufgrund der vorliegenden Tateinheit war die Bezirkshauptmannschaft A auch zur Entscheidung über die zum Verwaltungsbezirk B gehörenden Gemeinden zuständig und eine diesbezügliche Abtretung gemäß §29a VStG entbehrlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Behörden nach dem VStG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Unternehmung kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort, an dem das Unternehmen betrieben wird, an. Vielmehr ist gemäß § 27 Abs 1 VStG örtlich die Behörde zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist (VwGH 21.11.1984, 81/11/0077). Wird die Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines Handelsgewerbes einer Gesellschaft mbH für den Standort Wien e... mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige der Österreichischen Bundesforste, Forstverwaltung Zell am Ziller, vom 25.08.1993 wurde dem Berufungswerber im erstergangenen Straferkenntnis zur Last gelegt, er habe im Frühjahr 1993 mit dem PKW Subaru 1800 4 WD, Farbe blau -metallic, ohne amtliches Kennzeichen, unbefugt die für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße "Wiesenhof" und "Hauserbergweg", KG Mayrhofen, befahren und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §174 Abs4 litb Z1 Forstgesetz 197... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das erstinstanzliche Straferkenntnis von einer anderen Behörde erlassen als jener, in deren örtlichem Bereich sich die Verweigerung der Blutabnahme nach einem Verkehrsunfall ereignete, so ist, wenn keine förmliche Abtretung des Verfahrens nach § 29a VStG erfolgte, die das Straferkenntnis erlassene Behörde örtlich unzuständig und hat der Unabhängige Verwaltungssenat diese Unzuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen und den Bescheid erster Instanz aufzuheben. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3- -91, wurde über den Beschuldigten K K wegen Übertretung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 35.000 (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Wochen) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K GesmbH in B dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft auf dem G... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde muß im Rahmen ihrer gemäß § 66 Abs. 4 AVG (§ 24 VStG) gegebenen Sachentscheidungsbefugnis die örtliche Unzuständigkeit der als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz eingeschrittenen Bezirkshauptmannschaft D wahrnehmen. Sie hat in diesem Fall das Straferkenntnis aufzuheben, ohne aber gleichzeitig das Verfahren einzustellen (vgl. Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate, 2. Auflage, Seite 341). Die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft B wird daher d... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine örtlich unzuständige Behörde kann nur durch wirksame Übertragung der Zuständigkeit durch die örtlich zuständige Behörde begründet werden. Die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit durch eine unzuständige Behörde an eine andere örtlich unzuständige Behörde und deren Erlassung eines Bescheides behaftet dieses Erkenntnis mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde und ist der angefochtene Bescheid von Amts wegen wegen örtlicher Unzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Behebung wegen Unzuständigkeit. Eine Abtretung gemäß § 27 VStG begründet keine Zuständigkeit der Wohnsitzbehörde. Wenn nach Begehung einer Verwaltungsübertretung ein Wohnsitzwechsel des Beschuldigten erfolgt ist, ist nur eine Abtretung gemäß § 29a VStG, nicht jedoch gemäß § 27 VStG an die für den neuen Wohnsitz zuständige Behörde zulässig. Der Beschuldigte hatte eine nicht dem Gesetz entsprechende - falsche - Lenkerauskunft erteilt. Diese Auskunft war von dem in weiterer Folge ... mehr lesen...