"Fanbegleiter" bei einem Fußballspiel: Verletzung im Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn die Durchführung des Strafverfahrens von der örtlich zuständigen Behörde nicht aus eigenem, sondern auf Grund eines inkorrekten Delegationsaktes erfolgt;
* Durch die förmliche Abtretung des Verfahrens wird ? im Gegensatz zu einer bloßen Weiterleitung ? der solcherart zuständig gewordenen Behörde die eigenständige Befugnis zur Entscheidung über die Ahndung einer präsumtiven Verwaltungsübertretung genommen.