Zwei selbständige Übertretungen des § 2 Stmk.
Parkgebührengesetz liegen vor, wenn beim Parken an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am selben Ort die für den jeweiligen Tag auf dem Parkschein angekreuzte Zeit überschritten wird. So liegt ein Dauerdelikt nicht vor, da durch das Ausfüllen des neuen Parkscheines für den zweiten Tag vorübergehend legal geparkt wurde.