RS UVS Vorarlberg 2006/10/24 1-685/06

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Veröffentlicht am 24.10.2006
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Rechtssatz

Fehlt auf den Umverpackungen von zwei verschiedenen Gefahrgütern die Aufschrift "Umverpackung", so handelt es sich um zwei separat zu bestrafende Verwaltungsübertretungen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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