Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei mehrfachem Verwenden eines Kfz ohne dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes handelt es sich weder um ein Dauerdelikt noch um ein fortgesetztes Delikt, sondern um jeweils gesondert zu ahndende Verwaltungsübertretungen nach § 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/03/0159 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren93 Eisenbahn
Norm: EisbKrV 1961 §18 Abs1;EisbKrV 1961 §18 Abs2;EisbKrV 1961 §18 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der Sinn des § 18 Abs 1 EisbKrV liegt allein darin, durch eine Pflicht des Straßenbenützers zu gewährleisten, dass dem nachfolgend normierten Gebot des "Anhaltens" entsprochen werden kann. Für ein getrenntes Tatbild des "Nicht-Achtens" entsprec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: HeimAG 1960 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0134 E 27. April 1989 VwSlg 12923 A/1989 RS 2
(hier: Nichteintragung der Arbeitzeit oder Berechnungsgrundlage in
die Arbeitsnachweise bzgl. bestimmter Heimarbeiterinnen) Stammrechtssatz Eine Monat für Monat wiederholte Unterentlohnung in einem bestimmten Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §3;AZG §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Verstöße gegen die Verbote der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit und in dieser Woche über die ebenso bestimmte Wochenarbeitszeit sind nicht als eine einzige Übertretung zu bestrafen. (Hinweis auf E 6.7.1982, 82/11/0013). ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65008 Jagd Wild Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Vlbg 1948 §100 Abs1;JagdG Vlbg 1948 §62 Abs1;JagdG Vlbg 1948 §77 Abs2;JagdRallg;SchonzeitenV Vlbg 1984 §1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Abschussnehmer, der ein schwerkrankes Wild während der Schonzeit erlegt und die erkrankten Teile des Wildes nicht dem Amtstierarzt vorlegt begeht zwei Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65008 Jagd Wild Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Vlbg 1948 §100 Abs1;JagdG Vlbg 1948 §62 Abs1;JagdG Vlbg 1948 §77 Abs2;JagdRallg;SchonzeitenV Vlbg 1984 §1 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wurde einem Besch wegen 2 Übertretungen (hier des Vlbg JagdG, nämlich einer nach § 62 Abs 1 und einer nach § 77 Abs 2 iVm § 1 lit a der Vlbg SchonzeitV) nur eine Verwaltungsübertretung (hier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: HeimAG 1960 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Eine Monat für Monat wiederholte Unterentlohnung in einem bestimmten Ausmaß stellt zwar kein Dauerdelikt, aber auch nicht eine Reihe voneinander trennbarer Einzeldelikte dar, vielmehr ist darin ein fortgesetztes Delikt zu erblicken, hinsichtlich dessen die Verjährungsfrist erst von dem Ze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die gesonderte Bestrafung eines Besch wegen mehrerer von diesem innerhalb eines bestimmten Zeitraumes begangener Verstöße gegen § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 14.2.1985, 85/02/0102). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wiederholte Überladungen sind kein Dauerdelikt (die rechtswidrige Überladung endet mit der Abladung des Ladegutes, weshalb es an der für ein Dauerdelikt erforderlichen Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes mangelt) und stellen auch kein fortgesetztes Delikt dar (bei der Art de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0818/80 E 27. Jänner 1981 VwSlg 10352 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehrungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenh... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle des Überladens sowohl des Kraftwagens als auch des Anhängers, die zusammen einen Kraftwagenzug bilden, hat der Lenker zwei gesonderte Delikte zu verantworten (Hinweis E 8.7.1988, 85/18/0068 zur gleich gelagerten Regelung des § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG). Im RIS seit 26.09.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0133 E 28. September 1988 RS 8
(hier: Beschädigung einer Verkehrsampel) Stammrechtssatz Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf war bis zum 28.2.1985 Inhaber eines Einzelunternehmens und ab diesem Zeitpunkt gewerberechtl Geschäftsführer einer GesmbH. Im Hinblick darauf, dass der Begehung einer Tat als unmittelbarer Täter und der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung für das Handeln einer juristischen Person wesentlich versch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;VStG §22 Abs1;VStG §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0250 E 29. Juni 1987 VwSlg 12496 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Verletzung der Schutzvorschriften des ArbeitsruheG in Ansehung verschiedener Arbeitnehmer liegt ein fortgesetztes Delikt vor (zum KJBG Hinweis auf VwGH E 29.10.1984, 81/11/0081 = ZfVB 1985/3/1110; zum AZG Hinweis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;VStG §22 Abs1;VStG §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0250 E 29. Juni 1987 VwSlg 12496 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Verletzung der Schutzvorschriften des ArbeitsruheG in Ansehung verschiedener Arbeitnehmer liegt ein fortgesetztes Delikt vor (zum KJBG Hinweis auf VwGH E 29.10.1984, 81/11/0081 = ZfVB 1985/3/1110; zum AZG Hinweis... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Weiz sprach mit Straferkenntnis vom 19. Jänner 1987 aus, der Beschwerdeführer habe am 4. Juli 1986 um 21.00 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw die Hofstattgasse im Ortsgebiet von Weiz, Kreuzungsbereich Klammstraße, in Fahrtrichtung Leopoldhofweg Nr. 17 befahren, wobei er in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden persönlich verwickelt gewesen sei und, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestand... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit a und lit c StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl § 4 Abs 1 lit a als auch § 4 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs4 litd;VStG §22 Abs1;VStG §31;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs 4 lit d KFG handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes, bei welchem das strafbare Verhalten erst dann aufhört, wenn der Verpflichtete seiner Pflicht zum Handeln nachkommt. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1VStG §22 Abs1
Rechtssatz: Auch die Beschädigung mehrerer Fahrzeuge während einer Fahrt schließt die Annahme, es liege lediglich ein einziger Verkehrsunfall vor, nicht von vornherein aus, da es hiebei entscheidend auf das Vorliegen eines oder mehrere "Ereignisse" ankommt. Schlagworte Kind Unfallort ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einhe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §57;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, obwohl er dem Geschädigten seine Identität nicht nachgewie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Sind mehrere Mängel am Kfz vorhanden, so verantwortet der Lenker MEHRERE Verwaltungsübertretungen. Die Behörde verstößt daher gegen das in § 22 VStG normierte Kumulationsprinzip, falls sie den Kfz-Lenker lediglich einer Verwaltungsübertretung für schuldig befunden hat. European Case La... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Da die Motive für die Unterlassung der Meldung eines Verkehrsunfalles verschieden sein können, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass der Unterlassung der Meldung zweier Verkehrsunfälle nur ein einziger Willensentschluss zugrundeliege und somit auf einem GESAMTKONZ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0284 E 11. September 1987 RS 4 Stammrechtssatz Hat ein Kraftfahrzeuglenker nicht ein für allemal beschlossen, Kraftfahrzeuge zu lenken, obwohl ihm die Lenkerberechtigung fehlt, und beruhen die einzelnen Taten wegen der Verschiedenheit ihrer Tatzeiten und Tatorte daher auf einzelnen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Verweigert ein Fahrzeuglenker die Atemluftprobe nach neuerlichem Lenken und nach neuerlicher Aufforderung zum Alkotest ein zweites Mal, dann kann weder von einem Dauerdelikt noch von einem fortgesetzten Delikt gesprochen werden. Gegen die Annahme eines Dauerdeliktes spricht im Fa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Ist der Lenker eines Kfz hinsichtlich des "Sich-Überzeugens" seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, obwohl das Fahrzeug in mehrfacher Hinsicht der in Betracht kommenden Vorschriften nicht entspricht, so kommt das im § 22 VStG normierte Kumulationsprinzip zum Tragen (Hinweis auf E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0073 E 16. Dezember 1987 RS 12 Stammrechtssatz Wird im Falle des Vorliegens mehrerer Verwaltungsübertretungen eine einheitliche Strafe verhängt, so wird dem Beschuldigten durch die Nichtanwendung des § 22 VStG die Möglichkeit genommen, sich gegen die Verfol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wird jemand an zwei verschiedenen Orten in zeitlicher Aufeinanderfolge dabei betreten, ein Kfz in Betrieb genommen zu haben, ohne die entsprechende Lenkerberechtigung zu besitzen, so kann weder von einem Dauerdelikt noch von einem fortgesetzten Delikt gesprochen werden. Gegen die Annahme eines Dau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GBefG 1952 §16 Abs1 Z6;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Durch ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl § 366 Abs 1 Z 2 GewO als auch § 16 Abs 1 Z 6 GbefG verletzt werden. Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion... mehr lesen...