RS Vwgh 1989/4/26 88/03/0096

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Wiederholte Überladungen sind kein Dauerdelikt (die rechtswidrige Überladung endet mit der Abladung des Ladegutes, weshalb es an der für ein Dauerdelikt erforderlichen Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes mangelt) und stellen auch kein fortgesetztes Delikt dar (bei der Art des hier in Rede stehenden Deliktes kann von einer für die Annahme eines einheitlichen Tatvorsatzes vorausgesetzten Gleichartigkeit der äußeren Begleitumstände nicht die Rede sein).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030096.X02

Im RIS seit

26.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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