RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0009

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1
VStG §22 Abs1

Rechtssatz

Auch die Beschädigung mehrerer Fahrzeuge während einer Fahrt schließt die Annahme, es liege lediglich ein einziger Verkehrsunfall vor, nicht von vornherein aus, da es hiebei entscheidend auf das Vorliegen eines oder mehrere "Ereignisse" ankommt.

Schlagworte

Kind Unfallort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020009.X03

Im RIS seit

08.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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