RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0009

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)

Schlagworte

Kind Unfallort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020009.X02

Im RIS seit

08.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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