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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Rechtssatz
Ist der Lenker eines Kfz hinsichtlich des "Sich-Überzeugens" seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, obwohl das Fahrzeug in mehrfacher Hinsicht der in Betracht kommenden Vorschriften nicht entspricht, so kommt das im § 22 VStG normierte Kumulationsprinzip zum Tragen (Hinweis auf E 30.1.1985, 84/03/0098 zu § 102 Abs 1 iVm § 27 Abs 2 KFG).
Schlagworte
Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere DelikteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X03Im RIS seit
07.09.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2016