Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Verteidigung, die allein die Entlastung vom Tatbestand einer strafgerichtlich zu verfolgenden Handlung anstrebt, lässt den gegen den Beschwerdeführer (Sicherheitswachebeamten) im Disziplinarverfahren erhobenen Vorwurf, er habe Dienstpflichten nach § 43 Abs. 2 BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt für den XY. Bezirk. Mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 14. September 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen wiederholter (in der Folge näher dargestellter) Verbrechen der Verleumdung nach § 297 StGB schuldig erkannt und mit Freiheitsstrafe von drei Monaten, bedingt nachgesehen unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren, bestraft. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Beschwerdeführers, die Behörde habe weitere Milderungsgründe nicht berücksichtigt, nämlich etwa den langen Zeitablauf seit Begehung der Tat, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nicht angenommen werden kann, dass sich ein Betroffener während aufrechter Suspendierung und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §32;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Wird auf Grund spezialpräventiver Erwägungen gemäß § 95 Abs. 3 BDG 1979 der Ausspruch einer Disziplinarstrafe als erforderlich erachtet, so hat sich die Strafbemessung an den allgemeinen Richtlinien des § 93 BDG 1979 zu orientieren, d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §297 Abs1;
Rechtssatz: Wurde gemäß § 95 Abs. 1 BDG 1979 rechtens von einer disziplinären Verfolgung nicht abgesehen, so kommt Abs. 3 dieser Gesetzesbestimmung zum Tragen, nach dem spezialpräventive
Gründe: bei der Frage eine Rolle spielen können, ob eine Str... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der inkriminierten Taten in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle war bis zum Ausspruch der Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt Wien. In der Zeit zwischen Juni 1997 und Anfang Dezember 1997 in W hatte der Beschwerdeführer ihm in seiner Eigenschaft als Sicherheitswachebeamter kraft Amtes zugänglich gewordene Geheimnisse, deren Offenbarung geeignet w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall das von einem Sicherheitswachebeamten begangene Fehlverhalten - der Beamte wurde des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt - in Bezug auf seine dienstlichen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Begleitumstände der Begehung der Verwaltungsübertretungen, die dazu führen, dass die - bei außerdienstlichem Verhalten nach einem strengeren Maßstab zu beurteilende - Schwelle der disziplinären Erheblichkeit überschritten wurde, können bei der Strafbeme... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als stellvertretender Leiter des Straßenbauamtes E in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 15. November 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. es im Zeitraum vom 2.8.1991 bis 13.12.1991 entgegen der Dienstanweisung der vorgesetzten Dienststelle, Abteilung xy, vom 2.3.1989, Zl.: XIII/2-... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 4 Stammrechtssatz Die notwendige Wirkung eines zu fällenden Freispruches liegt darin, daß der von ihm erfaßte Sachverhalt nicht in den Schuldspruch aufgenommen werden darf und auch nicht bei der Strafbemessung bezüglich der von einem Schuldspruch erfaßten a... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §128;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Da das BDG 1979 auch einen Schuldspruch ohne Strafe kennt, muß aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses eindeutig hervorgehen, wenn der Besch die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat. Da für jenen Bereich der Öffentlicheit, der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (Zollwachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde als Abfertigungsgruppenführer im Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsdienst bei der Zollwacheabteilung Klingenbach verwendet. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 12. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §302;StGB §99 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungs... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Soweit der Beamte auf die "Geringfügigkeit seiner Taten" und die ihm durch den Zugang zu allen Räumlichkeiten eröffnete Möglichkeit, Diebstähle "in beträchlichem Umfang" zu begehen, verweist, ist nicht zu erkennen, daß bzw a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Auch bei Vorliegen strafgerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Verurteilungen wegen desselben Sachverhaltes ist zunächst eine Strafbemessung nach § 93 BDG 1979 fiktiv vorzunehmen. § 95 Abs 3 BDG 1979 beeinflußt nicht die Strafbemessung nach § 93 BDG 1979, sondern verbietet unter bestimmten Voraussetzungen die Verhängung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant (Berufsoffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitpunkt (18. Jänner 1993) war er als Ausbildungsoffizier im Rang eines Leutnants für den Einrückungsturnus 1/93 bei der dritten Ausbildungskompanie des Landewehrstammregiments 14 in der Benedekkaserne Bruckneudorf tätig und in dieser Funktion für den dritten und vierten Ausbildungszug verantwortlich. Kompaniekommandant... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;HDG 1985 §5 Abs2;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die sich aus § 5 Abs 2 HDG 1985 ergebende Bindung an im Urteil des Strafgerichtes als nicht erwiesen angenommene Tatsachen steht einer rechtlichen Würdigung über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. August 1994, AZ 8 b EVr 1551/94 (Hv 2307/94), wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafgerichtlich schuldig erkannt und bestraft: "S hat am 24. 1. 1994 in Wien mit dem Vorsatz sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war als Lohnsteuerprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) vom 7. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und 2 lit. a Finanzstrafgesetz schuldig erkannt und hiefür (mit einer Geldstrafe vom S 45.000,--)... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §146;StGB §147;
Rechtssatz: Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpflichtverletzung iSd § 43 Abs 2 BDG 1979 nicht abgegolten (Hinweis E 14.1.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27;
Rechtssatz: Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß gegen (Standespflichtigen oder) Amtspflichtigen verstoßen oder der Dienstbereich beeinträchtigt wird. Ist aber durch die begangenen Verfehlungen d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/04 91/09/0166 4
(hier: nach dem BDG 1979) Stammrechtssatz Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 14.1.1977, 833/76, VwSlg 9217/A und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor (Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung in der Verwendungsgruppe PT 5) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Dienstvergehen Leiter des Postamtes G. Das genannte Postamt ist ein Postamt II. Klasse, Stufe 4 B (mit einem kassenführenden Amtsleiter und drei Zustellern). Mit "Disziplinarerkenntnis" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirt... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht seit 1. Oktober 1983 als Postbeamter (zuletzt in der Verwendungsgruppe PT 4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehen als "Springer bei diversen Postämtern im Raum Tirol" eingesetzt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 7. Juli 1994, AZ 28 Vr 760/94, wurde der Mitbeteiligte wie folgt schuldig erkannt: "Er hat in der Zeit vom 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...