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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall das von einem Sicherheitswachebeamten begangene Fehlverhalten - der Beamte wurde des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt - in Bezug auf seine dienstlichen Aufgaben als eine äußerst gravierende Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 zu werten war (Hinweis E 4. 4. 2001, 2001/09/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090233.X01Im RIS seit
15.11.2001