RS Vwgh 1998/5/20 96/09/0359

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs3;
StGB §127;
StGB §130;

Rechtssatz

Soweit der Beamte auf die "Geringfügigkeit seiner Taten" und die ihm durch den Zugang zu allen Räumlichkeiten eröffnete Möglichkeit, Diebstähle "in beträchlichem Umfang" zu begehen, verweist, ist nicht zu erkennen, daß bzw aus welchem Grund dieser Umstand dem Beamten dienlich sein könnte; daß der Beamte weitere und/oder gravierendere Straftaten unterließ, ist ihm weder als Vertrauenswürdigkeit noch als mildernd anzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090359.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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