Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungsgründe" - wobei der im strafgerichtlichen Verfahren erfolgte Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung jedenfalls nicht als Milderungsgrund bei der Bemessung der Disziplinarstrafe zu qualifizieren ist - nicht aus der Welt geschafft werden; demnach fehlt es an der Grundlage für weitere Bemessungserwägungen, da andere Strafzumessungsgründe nicht mehr entscheidend sein können (Hinweis E 7.3.1996, 94/09/0295).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090355.X01Im RIS seit
20.11.2000