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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Der Dienstbehörde ist es nicht verwehrt, den Zeitpunkt einer ärztlichen Untersuchung außerhalb der öffentlichen Dienstzeit anzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090016.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016