RS Vwgh 1996/12/19 94/09/0016

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Der Dienstbehörde ist es nicht verwehrt, den Zeitpunkt einer ärztlichen Untersuchung außerhalb der öffentlichen Dienstzeit anzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090016.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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