Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Beamter ungerechtfertigt Pflegefreistellung in Anspruch genommen hat, ist Gegenstand des Disziplinarverfahrens, wenn gegen den Beamten ein derartiger Vorwurf erhoben wird; sie ist bei der Beurteilung der Tatbildmäßigkeit einer solchen zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung (Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 wegen ungerechtfertiger Abwesenheit vom Dienst) zu klären. Auf Grund der Subsidiarität des Feststellungsbescheides ist daher die Erlassung eines Feststellungsbescheides durch die Dienstbehörde, mit der die ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Pflegefreistellung festgestellt wird, unzulässig. Im übrigen würde auch ein Verfahren nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG (Bezugsentfall wegen eigenmächtigem, länger als drei Tage dauernden Fernbleiben vom Dienst ohne Nachweis eines ausreichenden Entschuldigungsgrundes) die Zulässigkeit eines solchen gesonderten Feststellungsbescheides ausschließen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120103.X02Im RIS seit
22.02.2002