RS Vwgh 1996/12/19 95/09/0153

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §126 Abs2;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grundlage des Gutachtens) eines medizinischen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie zu beantworten (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995090153.X06

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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