Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art127 Abs1;B-VG Art127a Abs1;B-VG Art127a Abs7;MRK Art10;
Rechtssatz: Kritik an der eigenen Behörde (Rechnungshof) durch einen Beamten ist nicht nur als durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt anzusehen, sondern auch als notwendiges Mittel zur Opt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Beamter in seiner Freiheit der Meinungsäußerung bescheidmäßig beschränkt, so ist in dem Bescheid ersichtlich zu machen, zur Erreichung welches der in Art 10 Abs 2 MRK genannten Ziele, (hier: etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich des Rechungshofes) die Beschränkung als no... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0418 E 24. Februar 1995 VwSlg 14221 A/1995 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Liegt eine unzulässige Nebenbeschäftigung im Sinn des § 56 Abs 2 BDG 1979 vor, hat der Beamte ihre Ausübung zu unterlassen; andernfalls macht er sich disziplinär strafbar. Will er sichergehen, dass es sich bei der ausgeübten Nebenbeschäftigung um keine verbotene handelt, kann der Beamte einen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine kurzfristige Nebenbeschäftigung ist nicht anders zu werten als eine dauernde (Hinweis E 27.4.1987, 86/12/0243). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997090377.X04 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art127 Abs1;B-VG Art127a Abs1;B-VG Art127a Abs7;MRK Art10;
Rechtssatz: Es ist nicht zu untersuchen, ob die Kritik des Beamten an der eigenen Behörde (Rechnungshof) bzw dem kritisierten Präsidenten des Rechnungshofes - mag sie von der kritisierten Behörde bzw d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0027 E 21. Mai 1991 RS 1
(hier: nur letzter Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist für die Bedeutung einer Aussage im
Spruch: eines Bescheides weder maßgebend, wie sie die Behörde - im nachhinein - "verstanden wissen wollte", noch wie sie der... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;MRK Art10;
Rechtssatz: Dass ein im Rechnungshof tätiger Beamter am System dieser Einrichtung - auch in pauschaler Form - Kritik übte, rechtfertigt es noch nicht, seine Äußerungen disziplinär zu ahnden. Ein Schutz des Rechnungshofes oder seines Präsidenten vor sachlicher, in der gebotenen Form geäußerten Kritik durch Be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Beschränkt sich die Kritik des Beamten auf die Sache und werden die an die gebotene Form des Vortrages von Kritik zu stellenden Mindestanforderungen (noch) nicht unterschritten, rechtfertigen die inkriminierten Aussagen bei objektiver Betrachtung nicht Bedenken an der sachlichen Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben des Beamt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;B-VG Art7 Abs4;MRK Art10;
Rechtssatz: Ist außerdienstliches Verhalten eines im Rechnungshof tätigen Beamten dahin zu beurteilen, ob die diesem Beamten zurechenbaren inkriminierten Textstellen, die er in Artikeln in einer näher bezeichneten Zeitschrift bzw Publikation veröffentlichte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die inkriminierten Aussagen des Beamten erweisen sich als vertretbare Werturteile, die insgesamt betrachtet die Schwelle des disziplinär erheblichen Verhaltens im Sinn des § 43 Abs 2 BDG 1979 nicht überschreiten. Dabei ist dem Beamten auch hinsichtlich der Form seiner Kritik nicht eine bereits bedenkliche Wortwahl, die als Be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Begleitumstände der Begehung der Verwaltungsübertretungen, die dazu führen, dass die - bei außerdienstlichem Verhalten nach einem strengeren Maßstab zu beurteilende - Schwelle der disziplinären Erheblichkeit überschritten wurde, können bei der Strafbeme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nicht jede von einem behandelnden Arzt bescheinigte KRANKHEIT bzw bloß die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen führt dazu, dass deshalb eine gerechtfertigte Abwesenheit des Beamten vom Dienst im Sinne der §§ 48 Abs 1 und 51 BDG 1979 vorgelegen ist. Dienstunfähigkeit durch Erkrankung nach § 51 Abs 2 BDG 1979 u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Beamte hat - nach den bindenden Feststellungen des rechtskräftigen Erkenntnisses des unabhängigen Verwaltungssenates - als Zulassungsbesitzer der Behörde unrichtige Lenkerauskünfte erteilt. Vor dem Hintergrund, dass allein die Begehung dieser Verwaltungsübertretungen nicht schon eine Verletzung des § 43 Abs 2 BDG 1979 bed... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Schon die Art der von einem Exekutivbeamten ausgeübten Nebenbeschäftigung als Taxichauffeur ist grundsätzlich geeignet, einen im Außendienst verwendeten Exekutivbeamten in Situationen zu bringen, die dem von seiner dienstlichen Tätigkeit berührten Personenkreis Anlass gibt, an der Objektivität der Amtsführung Zweifel zu hegen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verletzung dienstlicher Interessen sind alle Folgen für Funktionsfähigkeit und Ansehen des Beamtentums in Betracht zu ziehen, mit denen die Dienstpflichtverletzung verbunden war. Im Beschwerdefall hat der Beamte eine mögliche Beeinträchtigung seiner diens... mehr lesen...
Der im Jahr 1949 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit Juli 1986 beim Gendarmerieposten Ried im Innkreis und zuletzt beim Gendarmerieposten Schärding zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "§§ 7, 43 Abs. 1 und 2 so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3
(hier: erster bis dritter Halbsatz) Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurteilung der weiteren Tragbarkeit des Beamten im öffentlichen Dienst maßgeblichen Ausmaß der Schwere der Dienstpflichtverletzung, die a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberoffizial (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Zeitpunkt seiner Suspendierung als motorisierter Briefeinsammler bei einem Postamt in Wien tätig; bis Ende November 1994 war der Beschwerdeführer vormittags auch als Eilzusteller eingesetzt worden. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der wissentlich seine Befugnis, im Namen der Post Geldbeträge entgegenzunehmen, in vier Fällen durch Nichtweiterleitung und Zueignung der Beträge missbraucht und seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen in dieser Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber besteh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0186 E 29. September 1992 RS 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus ent... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht nur dann auszusprechen, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten derart verletzt hat, dass er für den öffentlichen Dienst überhaupt untragbar ist, sondern auch dann, wenn er nur in seiner bisherigen Verwendung untragbar geworden ist, auch wenn für die Dienstbeh... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2
VwSlg 14221 A/1995 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurtei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als stellvertretender Leiter des Straßenbauamtes Eisenstadt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. August 1995 seine vorübergehende Abwesenheit von der Dienststelle in der Zeit von ca. 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr entgegen der im Runderlas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 2 Stammrechtssatz Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das BDG 1979 bei den von ihm nicht definierten beiden Schuldformen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" am Begriffsverständnis des StGB (§ 5 und § 6) an, zumal auch das VStG diesbezüglich... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §7 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung aus. Der Beamte darf dabei allerdings nicht an einem perfekt und gänzlich fehlerfrei arbeitenden Menschen gemessen werden. Vielmehr komm... mehr lesen...
Der im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführer stand als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck zugewiesen und zugleich auch dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol zur Dienstleistung zugeteilt. Als "lebende Subvention" hatte der Beschwerdeführer von 1976 bis zum August 1996 in der Funktion des Direktors der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Barmherz... mehr lesen...