Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des Bezirkspolizeikommandos N.N. vom 02.12.2020, GZ N.N. bzw. auf das Schreiben der Landespolizeidirektion N.N. vom 10.12.2020, GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am 09.04.2020 durch Vorlage des Abschluss-Berichts des Bezirkspolizeikommandos N.N. Kenntnis von dem unter Punkt 1. dargestellten Sachverhalt erlangt. Von den unter Punkt 2. und 3. angeführten Dienstpflichtverletzungen erhielt die Dienstbeh... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 30, hat durch MR Mag. Franz Higatsberger-Urbanek, MA als Vorsitzenden sowie LStA Mag. Gerhard Nogratnig, LL.M. und ADir HR Gerhard Scheucher als nebenberufliche Mitglieder in der Disziplinarsache gegen NN, Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtes XY, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29. November 2021 beschlossen: I. NN ist schuldig, er hat von Mai bis August 2020 in XY als Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtes XY mit Vollzu... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04.11.2021 nach der am 04.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig a) er hat am 23.04.2021 um 18.16 Uhr, außer Dienst und in zivil im Gemeindegebiet N.N. im vermutlich alkoholisiertem Zustand ein Fahrrad gelenkt, und sich bei einem Sturz eine Eigenverletzung zugezogen, wobei der Alkomattest in weiterer Folge verweigert wur... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 23.08.2021 nach der am 15.07.2021 in Abwesenheit der Beamtin, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp. N.N. ist schuldig, 1. sie hat am 13.01.2021 die schriftliche Weisung und am 15.01.2021 die mündliche Weisung des A.A. zur Ergänzung einer Stellungnahme nicht befolgt, und sich geweigert, eine Ergänzung zu einer ihr aufgetragenen schriftlichen Stellungnahme vorzunehmen, 2.... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde sowie den Erhebungen der LPD N.N. Sachverhalt Vom Beamten werden in einem Schreiben an das N.N. gegen A.A. und B.B. neben Vorwürfen gerichtlich strafbarer Handlungen auch Vorwürfe von Dienstpflichtverletzungen erhoben Die erhobenen Vorwürfe stehen offensichtlich im Zusammenhang mit dem gegen den Beamten unter GZ: N.N. bzw. unter N.N. und N.N. anhängig gewesenem Disziplinarve... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat eine widerrechtliche - weil nicht im dienstlichen Interesse stehende- KZR-Nummernanfrage durchgeführt und die Erkenntnisse aus der Einsichtnahme an unbefugte Dritte, mittels WhatsApp Nachricht weitergeleitet, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 2 BDG, § 46 Abs. 1 BDG, § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. „Anfragen - EKIS... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N. Inhalt der Disziplinaranzeige Darstellung der Dienstpflichtverletzungen Die Beamtin hat zu N.N. die am N.N. vorgelegte Vollmacht des A.A. entgegen dem Anweisungsstand nicht in N.N. erfasst und am N.N. es dem A.A. ermöglicht eine Eingabe auf das eigene Namenspostfach einzubringen und damit Herrn B.B. eine beschleunigte Verfahre... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. sowie auf die Disziplinarnachtragsanzeige vom N.N. bzw. auf die Schreiben des N.N., vom N.N., GZ N.N. und vom N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. durch Übermittlung der Disziplinaranzeige Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Inhalt der Disziplinaranzeige vom N.N. zu 1.: N.N. • rechtswidriges an sich ziehen des Geschäftsfalles und Umgehung des angewiesenen Eingangswe... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während einer Schwerpunktaktion als Einsatzleiter den gefährlichen Angriff und die Attacken seiner Kollegen auf Kenan A. nicht unverzüglich beendet und ist nicht eingeschritten, sondern habe den Vorfall beobachtet, 2. er hat einen wahrheitswidrigen Aktenvermerk wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat in zivil und außer Dienst, im Zuge einer Streitigkeit mit seiner Lebensgefährtin, (Mutter des gemeinsamen, dreijährigen Sohnes) zwei Türen der Wohnung eingeschlagen, sodass in weiterer Folge über den Beamten ein Betretungsverbot verhängt wurde, 2. er hat das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen X.X in einem durch Alkoho... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat das KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei nach Durchführung des Alkomattests ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,71 mg/l festgestellt werden konnte. Durch den daraus resultierenden Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer von 9 Monaten ist die Dienstfähigkeit herabgesetzt und wird der Beamte ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat in seiner Dienststelle in der PI einen PAD Akt ohne dienstlichen Grund und ohne Berechtigung geöffnet und Einsicht genommen, er hat dadurch eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung vom 18.06.2018 „Datenschutz – Datenschutzerlass 2018 - Durchführungsbestimmungen“, GZ: PAD/18/1068913/2/AA i.... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat den Dienstauftrag gem. § 51 Abs. 2 BDG, der ihm durch EB der PI persönlich zugestellt wurde, nicht befolgt. In diesem Dienstauftrag wurde der Beamte aufgefordert, der Dienstbehörde oder dem Büro Polizeiärztlicher Dienst eine Krankenbestätigung binnen 2 Wochen ab Übernahme des Dienstauftrages (sohin bis 08.11.2019) zu übermitte... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 9. Juni 2020 -GZ- W 1 -DK IV/2020 -Norm: - BDG § 43 Abs 1 BDG § 43 Abs 2 BDG § 43a Abs 2 BDG § 44 Abs 1 -SW- Weisungsverstoß, Beschimpfung des Vorgesetzten, Geldbuße D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disz... mehr lesen...
I Verwendete Abkürzungen: AD=Amtsdirektor AS=Aktenseite des Disziplinaraktes v=verso (Aktenseite) ARL=Arbeitsrichtlinie ATA=Kundenteambezeichnung des Zolls ARL Interne Kontrolle=Arbeitsrichtlinie für die Erfassung von Tätigkeiten der Zolldienststellen im Rahmen der internen Kontrolle BGBl=Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich BDG=Beamtendienstrechtsgesetz 1979 BVwG=Bundesverwaltungsgericht Republik Österreich DA=Disziplinaranwalt DB=Dienstbehörde DHL=Paket- und Express-Dienst DK=Dis... mehr lesen...
N i c h t e i n l e i t u n g s b e s c h l u s s Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV in der am 4. Mai 2020 durchgeführten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, in der Disziplinarsache gegen NN Zusteller in der Zustellbasis X, vertreten durch RÄ Johannes Dörner und Dr. Alexande... mehr lesen...
BESCHEID Disziplinarerkenntnis Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat durch EOStA Hofrat Dr. Harald SALZMANN als Vorsitzenden sowie die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenates Richterin des Oberlandesgerichts Wien Maga. Susanne LEHR und Fachoberinspektor Franz GSCHIEL, in Gegenwart der Staatsanwältin Drin. Samara ASSFAHANI als Schriftführerin, in der Disziplinarsache gegen Fachinspektor *** ***, Beamter der Staatsanwaltschaft ***, in Anwesenheit des Leite... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N.. Inhalt der Disziplinaranzeige Die Dienstbehörde hat am N.N. mit Einlangen des Evaluierungsberichtes zur „N.N.“ Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Am N.N. langte bei C.C. mittels Mail ein Evaluierungsbericht zur „N.N.“ samt Beilagen ein. Der gegenständliche Evaluierungsbericht wurde von D.D., LPD N.N., im Auftrag der N.N. erstellt und mit N.N. datiert. Diese Mail wurde... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. Inhalt der Disziplinaranzeige Die Dienstbehörde hat am N.N. mit Einlangen des Evaluierungsberichtes zur „N.N.“ Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach steht der Beamte im Verdacht, er habe am N.N., von N.N. bis N.N. Uhr, die niederschriftliche Einvernahme seines Mitarbeiters A.A. nach Verdacht der Verletzung eines Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB), entgegen der Bestimmung... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit Journaldienst zu versehen hatte, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241409/2017 sowie § 48 Abs... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat die aus dienstlichen Gründen gewonnene Telefonnummer der Frau E. ohne weiteren dienstlichen Bezug und ohne Einverständnis der Partei für seine privaten Interessen verwendet, indem er telefonisch und via Nachrichtendienst „WhatsApp“ Kontakt zu ihr aufgenommen und unter anderem die Textnachrichten: „schickst mir ein foto?“, „willst... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 30. Jänner 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch Herrn Thomas Konetschny, Steinheilgasse 1, 1210 Wien, durchgeführten mündlichen ... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. Jänner 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit von 03.00 bis 07.00 Uhr Journaldienst zu versehen hatte, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit von 03.00 bis 07.00 Uhr Journaldienst zu versehen hatte, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. Jänner 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch RA Dr. Karl Heinz Plankel, 1010 Wien, Bartensteingasse 16/11, durchgeführten m... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während des Nachtdienstes in der PI vor den anwesenden Kollegen über seine Kollegin laut gesagt, dass sie „einen geilen Arsch und eine Hammerfigur“ habe, 2. er hat während des oben angeführten gemeinsamen Dienstes mit dieser Kollegin vor anderen Kollegen mit der Antennenspitze des Funkgerätes seine Kollegin immer wieder ... mehr lesen...
Disziplinarerkenntnis Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 19. Dezember 2019 in Abwesenheit des Beschuldigten OO im Ruhestand NN durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN Beamter im Ruhestand, ehem. Briefzusteller bei der Zustellbasis XX, ... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix KOLLMANN und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. November 2019 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula BACHMAIR, MBA und des Beschuldigten NN, vertreten durch RAe Dr. Johannes Dörner und Dr. Alexander Singer, diese vertreten durch Kanzlei Dr. Obereder, durchgeführten mündlichen ... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N., vom N.N., GZ N.N. sowie auf die Nachtragsdisziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. und das Schreiben des N.N., vom N.N., GZ N.N. Inhalt der Disziplinaranzeige vom N.N. Darstellung der schuldhaften Dienstpflichtverletzung A) Der Beamte hat: 1. Den aufgrund berechtigter Zweifel an der für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen... mehr lesen...