-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 14.06.2016 -GZ- S02-DK/06/16 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Abgabe von Postsendungen; Unterschriftenfälschung Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie OI Gerhard Moser und ZI Christian Hofer als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VI nach der am 14. Juni 2016 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und de... mehr lesen...
-DOKNR- DKTE_BMF_20160513_02065_6_DK_14 -ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- WORD -DATUM- 20160513 -GZ- 02065/6-DK/14 -Norm: - BDG §43 Abs2 BDG §44 Abs1 BDG §47 StGB §302 Abs1 -SW- Dienstpflichtverletzung, Missbrauch der Amtsgewalt, Befangenheit, Weisung missachtet -TEXT-
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat II, hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am XX.2016 in XX durch HR Mag. Wolfgang Puchleitner als Senatsvorsitzenden sowie HR Dr. Renate... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe trotz Ermahnung und bescheidmäßiger Untersagung der Nebenbeschäftigung im Bereich des freien Gewerbes der Automatenvermietung (Betreibung von Automaten) diese Nebenbeschäftigung weiterhin ausgeübt und sohin weisungswidrig agiert, 2. er habe zusätzlich eine weitere Nebenbeschäftigung, nämlich die Anmietung ... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 17.03.2016 -GZ- K01-DK/09/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- Weisungsverstöße; vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie OI Elgar Breiling und ADir Claus Kosiak als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IX nach der am 17. März 2016 in Anwesenheit der Dis... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I) N.N. ist schuldig, 1. (des ergänzenden Einleitungsbescheides ) er habe während seines Dienstes über Ersuchen eines Bekannten im PAD eine „Personen-Suche bezüglich ihm selbst und einer weiteren Person geführt, da der Bekannte wissen wollte, ob gegen ihn eine Anzeige erstattet wurde. Dies ohne dienstlichen Grund und ohne entsprechende Dokumentatio... mehr lesen...