Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Blumen E Gesellschaft mbH zu verantworten, dass Auflagen des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3.10.2006, GZ: FA 13A-38.70 11-06/25, beim Betrieb einer mobilen Abfallanlage am 15.11. und 23.11.2007 in der KG K nicht eingehalten worden seien. Er habe dadurch in 2 Fällen § 79 Abs. 2 Z 11 AWG 2002 i.V.m. dem angefü... mehr lesen...
Rechtssatz: Vermietet der Inhaber einer abfallrechtlichen Bewilligung die bewilligte mobile Anlage, die der Mieter in Eigenverantwortung aufstellt und betreibt, geht die Verpflichtung nach § 79 Abs 2 Z 11 AWG 2002, die vorgeschriebenen Auflagen (wie einen Mindestabstand zu Wohngebieten einzuhalten sowie ein Vorhandensein von Betriebsstundenzähler und Betriebstagebuch zu führen) zu erfüllen, vom Bewilligungsinhaber auf den Mieter über. Der Gesetzgeber hat zwar hinsichtlich der Vermietung mo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn H. K. zur Last gelegt, er habe zumindest am 22.3.2008 im Rahmen eines Osterfeuers Materialien wie Plastik, Altholz, Hausmüll und dergleichen verbrannt. Trotz Anweisung durch die Beamten, welche vor Ort waren, alle nicht geeigneten Materialien aus dem Reisighaufen zu entfernen, habe er das gesamte Material verbrannt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs 2 Z 3 iVm § 15 Abs 3 AWG 2002 begangen, weshalb gemäß § 79 Abs 2 Z 3 AWG ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als das nach außen vertretungsbefugte und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ der Agrargemeinschaft XY seit 30.11.2007, jedenfalls jedoch bis 19.01.2008 (Zeitpunkt der Feststellung) auf der Grundstücksparzelle Nr XY, KG XY, dem behördlichen Auftrag, welcher mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.11.2007, Zl XY, erging, und nachstehende Maßnahmen beinhaltete: 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sie, Herr C. H., haben als Abfallbesitzer am 26.05.2007 um ca 15.30 Uhr Siedlungsabfälle (§ 2 Abs 4 Z 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002), nämlich Verpackungen (§ 2 Abs 1 der Verpackungsverordnung 1996), und zwar jene auf der diesem Straferkenntnis als Beilage A) angeschlossenen Kopie abgebildeten, gelb umrandeten, Packmittel in Gestalt von aus Kartons bestehenden (teilweise zerlegten), ursprünglich... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 23.06.2007, Zl AW-17-2008, wurde Herrn M. W., pA F., unter den Spruchpunkten IIa., IIc. und III. Folgendes zur Last gelegt: ?II. Die F. B. GmbH mit Sitz in F. hat im Kalenderjahr 2004 als Abpacker zumindest folgende Verpackungen im Inland in Verkehr gesetzt, ohne dafür an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilgenommen zu haben (ist gleich nicht lizenisierte Inverkehrsetzung). 1.000 kg Karto... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.09.2007, Zl 2-F738/14-1996, wurde Herrn F. M. gemäß § 73 Abs 1 AWG 2002 der Auftrag erteilt, dass auf Grundparzelle XY, KG M., im Grenzbereich zur Grundparzelle XY, KG M., in mehreren Metern Höhe und übersteilt abgelagerte Material umgehend zu entfernen und die verbleibende Böschung Gelände angepasst und flacher (max Neigung 1:5) auszugestalten. Dieser Bescheid wurde Herrn M. am 21.09.2007 zugestellt und ist mangels Erhebung eines Re... mehr lesen...
Mit dem am 24.12.2006 zu Handen der rechtsfreundlichen Vertretung der Frau *** (in der Folge Berufungswerberin) zugestellten, nunmehr in Berufung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See wurde wie folgt ausgesprochen: Sie haben am 09.11.2006 um 15.20 Uhr in ***, auf der im Eigentum der Gemeinde *** stehenden Sammelstelle für biogene Abfälle (Grundstück Wiesen), biogene Abfälle abgelagert, obwohl Sie in Mönchhof kein Grundstück besitzen und auch nicht wohnhaft si... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lagerung von Abfällen außerhalb von hiefür genehmigten Anlagen ist bloß dann eine Verletzung von § 15 Abs. 3 AWG 2002, wenn durch die Gegebenheit der Örtlichkeit die abfallwirtschaftsrechtlichen Interessen nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 verletzt werden. Die Lagerung von Abfall durch Gemeindebürger einer Gemeinde auf dem für eine solche Lagerung vorgesehenen Ablagerplatz einer anderen Gemeinde beeinträchtigt demnach keine abfallwirtschaftsrechtlichen Interessen, mag sie auch allen... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: ?Sie haben als Liegenschaftseigentümer der Liegenschaft in Wien, G-gasse vom 03.03.2006 bis zum 27.06.2006 folgende Aufträge des rechtskräftigen Bescheides (Behandlungsauftrag gemäß § 74 AWG 2002) vom 22.08.2005 MBA 15-1981/03 nicht erfüllt: Nr. 1 lautend auf ?(siehe Seite 2 im Akt)? Nr. 2 lautend auf ?(siehe Seite 2 im Akt)? Nr. 3 lautend auf ?(siehe Seite 2 im Akt)? Nr. 4 lautend auf ?(siehe Seite 2 im Akt)? Nr. 5 lautend auf ?(sieh... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenständlich wurden dem Berufungswerber mit Bescheid vom 22.8.2005 eine Reihe von Aufträgen gemäß § 74 Abs 1 AWG 2002 erteilt. Dieser Bescheid enthält jedoch keine Leistungsfrist. Dies machte den Bescheid zwar anfechtbar und hätte dem Berufungswerber die Möglichkeit eingeräumt, ihn mit Erfolg im Berufungswege zu bekämpfen, doch hat der Berufungswerber dagegen kein Rechtsmittel erhoben, sodass der Bescheid mit allen ihm anhaftenden Mängeln in Rechtskraft erwachsen ist. In eine... mehr lesen...
Mit dem an Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) zu Handen seiner rechtsfreundlichen Vertretung am 16.03.2006 zugestellten, nunmehr in Berufung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wurde wie folgt ausgesprochen: ?Sie haben es als Gewerbeinhaber der Bauschutt-Recyclinganlage (***) am Standort ***, Grdst. Nr. *** (= Tatort), zu verantworten, dass von dieser in der Zeit vom 12.8.2004, 16.44 Uhr, bis 13.8.2004, 15.03 Uhr, mit dem Sattelzug *** (D) I. eine... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 02.05.2005 in St. M, E 5, Grundstücke Nr., und, KG St. M als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher folgende Verwaltungsübertretung begangen: 1. Übertretung Die Firma M U S GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer Sie sind, hat eine genehmigungspflichtige Abfallbehandlungsanlage (gem. § 37 Abs 3 AWG 2002 idgF) ohne Genehmigung erri... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die von der Verwaltungsstrafbehörde offenbar beabsichtigte Sanktionierung des Gebots, bei der Rückverbringung von Abfall nach Art 26 Abs 2 Verordnung 259/93 erneut zu notofizieren, findet sich kein Verwaltungsstraftatbestand. Schlagworte angelastete Tat keine Verwaltungsübertretung mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auflage der Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage lautete: "Nicht brandbeständige Hallenkonstruktionen sind konstruktiv von Brandwänden zu trennen. Über die Standsicherheit der Brandwände in Unabhängigkeit der benachbarten Hallen-konstruktionen ist ein Nachweis zu führen". Diese Auflage über den Nachweis der Standsicherheit der Brandwände berührt nicht die erforderliche Beständigkeit gegen Brandbelastung. Daher umschrieb der Vorhalt, wonach (im vorgelegten Attest) kein... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.12.2006, Zl US-40-2006, wurde Herrn P. E., S., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 08.06.2006 auf der Gp XY, KG S., Bodenaushub, welcher von der Baustelle T. und S. (gegenüber der Eiberg Bundesstraße auf der Gp XY) stammt, ohne abfallrechtliche Bewilligung deponiert, obwohl Abfälle gemäß § 15 Abs 3 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl I 2002/102, in der Fassung BGBl I 2006/34, außer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe vor dem 9.5.2006 auf dem Anwesen W 117, S, ein Altfahrzeug der Marke S auf unbefestigtem und wasserdurchlässigen Boden abgestellt, obwohl gefährliche Abfälle außerhalb hierfür genehmigter Anlagen nicht gesammelt, gelagert oder behandelt werden dürfen. Auf dem Motorblock sei ein Ölfilm ersichtlich gewesen. Es habe daher die Gefahr bestanden, dass Öl in das Erdreich und in weiterer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Um ein Altfahrzeug als Abfall einzustufen, ist, sofern nicht die anderen Voraussetzungen nach § 1 Abs 3 AWG für eine Behandlung als Abfall vorliegen, die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung von Wasser erforderlich (§ 1 Abs 3 Z 3). Daher ist beim Abstellen eines Altfahrzeuges der Straftatbestand des § 137 Abs 2 Z 4 WRG, nämlich die Herbeiführung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht nach § 31 Abs 1 WRG, bereit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma Z Umweltservice GmbH, zu verantworten, dass im Jahre 2004 durch die genannte Firma insgesamt 11 grenzüberschreitende Verbringungen von Reject-Zöpfen ohne Notifizierung zur Verwertung nach Deutschland verbracht wurden, obwohl die Verbringung dieser Abfälle gemäß Art 10 der EG-Verbri... mehr lesen...
Rechtssatz: Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen (ohne Dispersionsrisiko) sind in der Grünen Liste des Anhanges II der EG-AbfallverbringungsV angeführt. Die Verbringung solcher Abfälle ins Ausland ist nach Art 1 Abs 3 dieser Verordnung nicht notifizierungspflichtig. Bei den Reject-Zöpfen handelt es sich um Abfälle der Gruppe Eisen- und Stahlschrott gemäß der Grünen Liste, wobei jedoch die Metalle mit Papier und Kunststoffen, welche ebenfalls der Grünen Liste angehören, mit einem Proz... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Masseverwalter und somit zur Vertretung nach außen Berufener der Ö-Ges m.b.H. die persönlich haftende Gesellschafterin der Ö-Gesellschaft m.b.H. & Co KG ist, zu verantworten, dass diese Gesellschaft von 13.9.2005 bis 2.12.2005 in Wien, G-gasse: I.) In dem mit rechtskräftigen Bescheiden vom 28.10.1985, MBA 11 ? Ba 10934/19/85 und vom 15.1.1988, MBA 11 ? Ba 10934/3/87 genehmigten 270m... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 17.08.2006, Zl IV-ST-7173/9, wurde Herrn A. F., XY Nr 1, T., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr F. A., hat zumindest am 15.09.2004 auf dem GSt Nr XY, Gemeinde T. (Eigentümerin: Agrargemeischaft G.), Abfälle im Ausmaß von ca 10 bis 15 LKW-Ladungen Brandschutt, stammend von den Aufräumarbeiten nach einem Großbrand, bei dem in der Nacht vom 21.08. auf den 22.08.2004 Ihr Bauernhaus... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29.12.2005, Zl II-STR-00804e/2005, wurde Herrn J. J., I., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Gemäß § 15 Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz, (AWG), BGBI I Nr 102/2002, dürfen Abfälle außerhalb hiefür genehmigter Anlagen oder außerhalb von für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gesammelt, gelagert oder behandelt werden. Ihrerseits wurde als Abfallbesitzer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz hat einen Verstoß gegen § 15 Abs 3 AWG 2002 zunächst darin erkannt, dass der Berufungswerber auf GstNr 2184/1 KG H. H. gelagert hat. Dieser Vorwurf kann nicht aufrechterhalten werden. Bei den in Rede stehenden Holzsteigen hat es sich nämlich auch nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht um Abfälle iSd § 2 Abs 1 AWG 2002 gehandelt. Der Berufungswerber hat glaubhaft ausgeführt, dass diese Holzsteigen am betreffenden Ort lediglich zwischengelagert worden sind und ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn B. B. zur Last gelegt, er habe am 06.12.2005 um ca. 16.20 Uhr ca. 200 Meter von seinem Bauernhof entfernt auf einer Waldlichtung den aus Holz bestehenden Dachstuhl eines Abbruchhauses aus Kufstein und ein Stück ein Meter langes Plastikkabel verbrannt, obwohl Abfälle von für die Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gesammelt, gelagert oder behandelt werden dürfen und habe dadurch gegen § 15 Abs 3 Z 2 AWG 2002 verstoßen, weshalb gemäß ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma A und L GmbH Nfg. GmbH & Co KG nicht dafür gesorgt, dass der erforderliche Zustimmungsbescheid gemäß Art 6 ff der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1.2.1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft i... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79 Abs 2 Z 18 AWG 2002 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer entgegen § 69 Abfälle ohne die erforderliche Bewilligung (nach, aus oder durch Österreich) verbringt oder Auflagen in den Bewilligungsbescheiden gemäß § 69 nicht einhält. Da die für die Verbringung erforderliche Bewilligung vorhanden war, ohne dass darin eine Auflage erteilt wurde, wonach bei der Verbringung der Abfälle eine Kopie oder das Original des Bescheides dem Frachtführer zu übergeben sei, konnte die... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 79 Abs.2 Z3 AWG 2002 ermöglicht es nicht, den Eigentümer einer Liegenschaft, auf der eine gesetzwidrige Behandlung (ungefährlicher) Abfälle stattgefunden hat, nur auf Grund dieser Stellung - ohne Nachweis seiner unmittelbaren oder mittelbaren Täterschaft - zu bestrafen; keine nur aus der Stellung als Liegenschaftseigentümer abgeleitete Verantwortlichkeit. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte J. G., F., hat zumindest seit Dezember 2002 und jedenfalls auch noch am 11.02.2004 auf dem Grundstück des H.-P. S., wohnhaft in G., welches sich ca 100 m südlich des Ortskernes von G. unterhalb der Straße befindet, Abfälle in Form von Bodenaushub und Steinen in einem Ausmaß von ca 15 x 15 m abgelagert. Er hat dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs 2 Z 3 iVm § 15 Abs 3... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn B. zur Last gelegt, er habe von ca Anfang April 2002 bis zum 31.03.2003 die völlig verrostete Karosserie (ohne Motor, Reifen, Scheiben ? wie aus einem dem Akt Zl 5Vk-752, Bezirkshauptmannschaft Kufstein, beiliegenden Foto ersichtlich) eines Fahrzeugs vom Typ VW-Käfer im Wald oberhalb seines Hofes in N., Ortsteil E., abgelagert, obwohl 1. Abfälle außerhalb von für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gelagert werd... mehr lesen...