Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 3. August 2006 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 20. Juli 2006 auf Gewährung von Notstandshilfe mangels Notlage keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, der Ehemann der Beschwerdeführerin verfüge über ein monatliches Einkommen, welches den Bezug der Notstandshilfe ausschließe. In ihrer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, ihr Kredit se... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB;AlVG 1977 §36 Abs5;NotstandshilfeV §6 Abs2 idF 2001/II/490;NotstandshilfeV §6 Abs3 idF 2001/II/490;NotstandshilfeV §6 Abs4 idF 2001/II/490; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0083 E 26. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnungen der Freigrenzenerhöhungsrichtlinie betreffend die Erhöhung der Freigrenze u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. April 2004 hat das Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai die von der Beschwerdeführerin bezogene Notstandshilfe mangels Notlage ab 1. Juni 2004 eingestellt. Nach der Begründung: habe das anrechenbare Einkommen ihres Ehemannes trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe überstiegen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, sie zahle jeweils monatlich für die W... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 2004 hat das Arbeitsmarktservice Prandaugasse den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Notstandshilfe vom 2. Mai 2004 abgewiesen, weil das anrechenbare Einkommen seiner Ehefrau trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen den Notstandshilfeanspruch des Beschwerdeführers übersteige. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er habe gemeinsam mit seiner Ehefrau zwei Kredite zur Wohnraumbeschaffung aufgenom... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde im Juli 2004 der für die Notstandshilfe beziehende Beschwerdeführerin zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice der Einkommensteuerbescheid ihres Lebensgefährten für das Jahr 2002 übermittelt. Danach hatte dieser Einkünfte aus Gewerbebetrieb von EUR 16.438,21. In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich keine Ausfertigung des - dem angefochtenen Bescheid zufolge mit 21. Juli 2004 datierten - erstinstanz... mehr lesen...
Rechtssatz: Die auf der gesetzlichen Grundlage von § 36 Abs. 5 AlVG vom Arbeitsmarktservice (im Sinne des § 4 Abs. 3 AMSG) erlassene, in der Wiener Zeitung kundgemachte (und bei Pfeil/Dirschmied, AlVG, 3. Auflage, 487 ff, wiedergegebene) Richtlinie zur Freigrenzenerhöhung stellt eine Rechtsverordnung dar. Im RIS seit 10.08.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;AlVG 1977 §36 Abs5;AlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002;AVG §45 Abs2;NotstandshilfeV §6 Abs2;NotstandshilfeV §6 Abs4;
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand, dass die Arbeitslose keine Rechnungen vorlegen konnte, kann nicht geschlossen werden, dass der Kreditbetrag nicht im Zusamm... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;AlVG 1977 §36 Abs5;AlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0166 E 28. Juni 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die auf der gesetzlichen Grundlage von § 36 Abs. 5 AlVG vom Arbeitsmarktservice (im Sinne des § 4 Abs. 3 AMSG) erlassene, in der Wiener Zeitung kundgemachte (und b... mehr lesen...
1. Der zuletzt als Tapezierer und Bodenleger tätig gewesene Beschwerdeführer bezieht seit über 15 Jahren mit krankheitsbedingten Unterbrechungen Notstandshilfe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, erstangefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass dem Beschwerdeführer ab dem 11. Oktober 2003 Notstandshilfe (als Pensionsvorschuss) in Höhe von täglich EUR 6,36 gebühre. Die Anrechnung des Einkommens der Ehepartnerin des Beschwerdeführers entspreche dem Gemeinschaftsrec... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB idF 2000/I/142;AlVG 1977 §36 Abs5 idF 2000/I/142;NotstandshilfeV §6 Abs2 idF 2001/II/490;NotstandshilfeV §6 Abs3 idF 2001/II/490;NotstandshilfeV §6 Abs4 idF 2001/II/490; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0084
Rechtssatz: Die Anordnungen der F... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs1 idF 2000/I/142;AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3 litB idF 2000/I/142;AlVG 1977 §36 Abs5 idF 2000/I/142;AlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002;NotstandshilfeV §6 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0084
Rechtssatz: § 6 Abs. 6 NH-VO beruht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zuletzt vom 1. Juli 2001 bis 31. August 2002 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Seit dem 26. November 2002 bezieht er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass ihm gemäß § 33 AlVG in Verbindung mit § 2 Notstandshilfeverordnung ab 26. Juni 2003 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 4,94 gebühre. Als Berechnungsgrundlage für das auf seinen Notstands... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;AlVG 1977 §36 Abs5;AlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240;
Rechtssatz: Der von Arbeitslosigkeit Betroffene kann nicht die aus seiner früheren Lebensführung resultierend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. September 2000 stellte die belangte Behörde auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 8. August 2000 fest, dass diesem gemäß §§ 33 Abs. 1 bis 4, § 36 Abs. 3 lit. A und § 36a Abs. 4 bis 5 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) und § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 bis 2 Notstandshilfeverordnung (NH-VO) Notstandshilfe in der Höhe von täglich S 320,50 gebühre. Dazu führte die belangte Behörde begründend aus, d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1998/I/006;
Rechtssatz: Das AlVG 1977 stellt hinsichtlich der zu beachtenden Geringfügigkeitsgrenze in § 36 Abs. 3 lit. A AlVG 1977 idF der Novelle BGBl. I Nr. 6/1998 nicht auf ein Einkommen aus einer BESCHÄFTIGUNG, sondern auf ein aus einer ERWERBSTÄTIGKEIT erzieltes Einkommen ab (Hinweis E 21.11.2003, 2000/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1998/I/148;AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1998/I/006;ASVG §5 Abs2;NotstandshilfeV §5 Abs2 idF 1996/240;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das AlVG 1977 verwendet den Begriff "erwerbstätig" ua auch in § 12 Abs. 3 lit. b, wona... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Feststellung des Sachverhaltes auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 26. April 2000, Zl. 98/08/0120, verwiesen, mit welchem der im ersten Rechtsgang erlassene Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 4. August 2000 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Jänner 1998 gemäß §§... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublitb;NotstandshilfeV §6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0120 E 26. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice hat gemäß § 36 Abs3 lit B sublit b AlVG nur zu beurteilen, ob es sich vor dem Hintergrund der konkreten Arbeitsmarktlage um einen Fall handelt, bei dem wegen des Alters und des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublitb;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Voraussetzungen für die Freigrenzenerhöhung bei einem älteren Arbeitslosen vorliegen, sollen vom Arbeitsmarktservice (wohl auch unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten des älteren Arbeitslosen) anhand der konkreten Na... mehr lesen...
Nach Ausweis der Verwaltungsakten hat der am 29. Oktober 1946 geborene Beschwerdeführer zuletzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 20 Wochen am 26. November 1998 erschöpft und bezieht seither Notstandshilfe. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice stellte auf Grund seines zuletzt gestellten Antrages vom 2. August 2002 mit Bescheid vom 25. September 2002 fest, dass ihm vom 2. August bis zum 31. August 2002 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 10,8... mehr lesen...
Die seit Jahren - mit Unterbrechungen - im Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung stehende Beschwerdeführerin stellte mit dem am 18. Jänner 1999 ausgegebenen bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformular den Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Die Frage 8 (Ich habe eigenes Einkommen. Wenn ja, welcher Art? (z.B. Pensionen, Renten, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus geringfügiger, selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung oder Hausbesorgertätigk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1996/411;ASVG §5 Abs2 litc;NotstandshilfeV §5 Abs2 idF 1996/240;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0153 E 17. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Ausschluss geringfügiger Einkommen von der Anrechnung auf die Notstandshilf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 1. Juni 2001 einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Diesem Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 13. Juni 2001 mangels Notlage keine Folge gegeben. In ihrer Berufung gegen diesen Bescheid führte die Beschwerdeführerin aus, dass als Grundlage für die Berechnung eines Anspruches auf Notstandshilfe das Gehalt ihres Lebensgefährten herangezogen worden sei. Ihr Lebensunterhalt könne jedoch nicht über... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs3 litB;B-VG Art7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0240 E 18. Februar 2004 2002/08/0276 E 18. Februar 2004
Rechtssatz: Der VfGH hat es bereits in der
Begründung: seines E 29. Juni 1990, Slg. Nr. 12.420, für unbedenklich erachtet,... mehr lesen...
Mit Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag (kurz: AMS Mürzzuschlag) vom 18. Oktober 1999 wurde gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 1. Februar 1996 bis 31. Oktober 1998 widerrufen "bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und die beschwerdeführende Partei gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe im Gesamtbetrag von S 52.531... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1996/411;AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1998/I/006;AlVG 1977 §36 Abs3 litA lita idF 1995/297;ASVG §5 Abs2 litc;NotstandshilfeV §5 Abs2 idF 1996/240;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0153 E 17. November 1999 RS 1(Hier mit folgender Ergänzung: Im Geg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg (kurz: AMS Deutschlandsberg) vom 6. Oktober 1998 wurde gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG, der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 1. August 1993 bis 31. August 1998 widerrufen "bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und die beschwerdeführende Partei gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe im Gesamtbetrag von S ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;EheG §94;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0133 E 12. Dezember 1995 RS 2
(Hier: Daraus folgt insbesondere, dass nach dieser Rechtslage
Unterhaltsleistungen Einkommen waren.) Stammrechts... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;EheG §94;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0133 E 12. Dezember 1995 RS 1 Stammrechtssatz Wenn in einer Rechtsvorschrift der Begriff des "E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste Wien vom 13. November 1998 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Notstandshilfe vom 25. April 1994 bis 17. Mai 1998 gemäß § 24 Abs. 2 AlVG "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und gemäß § 38 i.V.m. § 25 Abs. 1 AlVG die unberechtigt empfangene Notstandshilfe im Gesamtbetrag von S 146.211,-- rückgefordert. Zur Begründung: heißt es, dass sich die rückwirkende Berichtigung des Leistungsbezuges aus de... mehr lesen...