Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1996/411;ASVG §5 Abs2 litc;NotstandshilfeV §5 Abs2 idF 1996/240;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0153 E 17. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Ausschluss geringfügiger Einkommen von der Anrechnung auf die Notstandshilf... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 17. Mai 2001 wurde der Bezug der Notstandshilfe der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 7. November 1999 bis 26. Dezember 1999 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe des Gesamtbetrages von S 4.130,-- verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des vorliegenden Einkommensteuerbescheides... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 Z2;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0010 E 21. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Eine Hinzurechnung zu dem im Einkommensteuerbescheid mit Null festgestellten Einkommen kommt nur insoweit in Betracht, als die Ermittlung dieses Einkommens... mehr lesen...
Der am 22. Mai 1941 geborene Beschwerdeführer ist seit 1. Jänner 1994, nachdem er zuvor vom 1. Oktober 1985 bis 31. Dezember 1993 in Beschäftigung stand, arbeitslos. Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wurde ihm antragsgemäß 9. Jänner 1995 Notstandshilfe für die Dauer von 364 Tagen gewährt. Das Einkommen der vom Beschwerdeführer bekannt gegebenen Lebensgefährtin wurde auf den Notstandshilfeanspruch angerechnet. Ab 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer neuerlich Notstandshilfe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublitb;NotstandshilfeV §6 Abs5;
Rechtssatz: Das Arbeitsmarktservice hat gemäß § 36 Abs3 lit B sublit b AlVG nur zu beurteilen, ob es sich vor dem Hintergrund der konkreten Arbeitsmarktlage um einen Fall handelt, bei dem wegen des Alters und des Wissensstandes bzw Ausbildungsstandes des Arbeitslosen auch unter Bed... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog u.a. für den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum 30. September 1996 Notstandshilfe (zunächst als Pensionsvorschuss) in der Höhe von täglich S 178,80. In dem zugrunde liegenden Antrag vom 25. Juni 1996 (Formular ausgegeben am 24. Juni 1996) verneinte sie die Frage nach einem eigenen Einkommen. Als Beispiele für Einkommensarten waren im Antragsformular "z.B. Alterspension, Invaliditätspension, Rente aus der Kriegsopferversorgung oder aus der Opferfürsorge, Unt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litA idF 1996/411;ASVG §5 Abs2 litc;NotstandshilfeV §5 Abs2 idF 1996/240;VwRallg;
Rechtssatz: Der Ausschluss geringfügiger Einkommen von der Anrechnung auf die Notstandshilfe gilt gemäß § 36 Abs 3 lit A AlVG, § 5 Abs 2 lit c ASVG und § 5 Abs 2 No... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Krems vom 25. September 1996 wurde die dem Beschwerdeführer zuletzt auf Grund eines im August 1996 gestellten Antrages gewährte Notstandshilfe ab 1. September 1996 "mangels Arbeitslosigkeit" eingestellt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Einkommen des Beschwerdeführers sei auf Grund des Einkommensteuerbescheides 1995 geprüft worden und liege über der geltenden Geringfügigkeitsgrenze. In seiner Berufung machte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 Z2;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinzurechnung zu dem im Einkommensteuerbescheid mit Null festgestellten Einkommen kommt nur insoweit in Betracht, als die Ermittlung dieses Einkommens auf einem Abzug des Verlustabzuges beruht, also nicht in einem den Gesamt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die vom Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. Jänner bis 2. März 1994 und vom 22. März 1994 bis 31. Dezember 1994 bezogene Notstandshilfe gemäß § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen und der unberechtigt empfangene Betrag von S 130.269,-- gemäß § 25 Abs. 1 AlVG rückgefordert. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die Ehegattin des Beschwerdeführers in Niederschriften vom 24. Jänner und 21. Juli 1994 erklärt, dass sie im Wir... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - in teilweiser Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers - den erstinstanzlichen Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg vom 24. Mai 1995 dahingehend abgeändert, dass "die rückwirkende Einstellung der Notstandshilfe mit 1.1.1994 zu erfolgen" habe. Nach Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 24 Abs. 1 in Verbindung mit 38 AlVG, sowie die §§ 33 Abs. 2 lit. c und 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublitd;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 Abs7 idF 1993/533;
Rechtssatz: Unter Einkommen nach der NotstandshilfeV ist das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 zu verstehen (hier: Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat die belangte Behörde zurecht den Einkommensteuerbescheid de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;EheG §94;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 95/08/0133 1 Stammrechtssatz Wenn in einer Rechtsvorschrift der Begriff des "Einkom... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3 lita idF 1993/817;AlVG 1977 §36 Abs3 lita;AlVG 1977 §36 Abs3 litc;AlVG 1977 §36 Abs3 litf idF 1993/817;NotstandshilfeV §5 Abs1;NotstandshilfeV §5 Abs5 idF 1993/924;
Rechtssatz: Bezieht der Arbeitslose im fraglichen Zeitraum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sohin Einkünfte ... mehr lesen...
Die am 16. Jänner 1950 geborene Beschwerdeführerin stand in der Zeit vom 1. September 1970 bis 16. Dezember 1984 als Wirtschaftsberaterin in einem Dienstverhältnis zur Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark. Im Anschluß an die Geburt ihrer beiden Kinder Paul (geboren am 11. Februar 1985) und Peter (geboren am 11. November 1987) bezog sie Karenzurlaubsgeld und bis 11. November 1990 Sondernotstandshilfe. Vom 18. Jänner 1991 bis 30. September 1993 bezog sie mit Unterbrechu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3;AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und d... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen, angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß die belangte Behörde die Zuerkennung der Notstandshilfe als Pensionsvorschuß vom 1. Oktober 1996 bis 31. Mai 1997 widerrufen und das unberechtigt Empfangene in Höhe von S 27.746,-- rückgefordert hat, weil der Beschwerdeführer im Bezug der Notstandshilfe stehend dem Arbeitsmarktservice nicht gemeldet habe, daß seine Ehegattin seit 2. September 1996 in einem Dienstverhältnis gestanden s... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §23 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs3 litB;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Die Meldepflicht iSd § 50 Abs 1 AlVG findet ihren Grund darin, daß die Behörden der Arbeitsmarktverwaltung aufgrund des massenhaften Auftretens gleichartiger Verwaltungssachen naturgemäß nicht in der Lage sind, d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §23 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs3 litB;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Meldet die Ehegattin eines eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (hier Notstandshilfe als Pensionsvorschuß) beziehenden Arbeitslosen zu ihrer Versicherungsnummer ihre Aufnahme einer Tätigkeit, hat der Ar... mehr lesen...
Der am 14. September 1939 geborene Beschwerdeführer ist (nachdem er zuvor von 1978 bis 30. Juni 1991 in einem Unternehmen in Beschäftigung stand) seit 1. Juli 1991 arbeitslos. Nach Ruhen des Arbeitslosengeldes vom 1. Juli bis 7. Juli 1991 bezog er im Zeitraum vom 8. Juli 1991 bis 2. August 1992 Arbeitslosengeld (mit einer Unterbrechung wegen eines Krankengeldbezuges vom 4. Juni bis 1. Juli 1992) und bezieht seit 3. August 1992 Notstandshilfe. Bei erstmaliger Beantragung der Notsta... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3 litb sublitd idF 1993/817;NotstandshilfeV §6 Abs3 idF 1993/533;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996080220.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - mit kurzen Unterbrechungen - seit 1983 im Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung, im Zeitraum vom 1. November 1990 bis 30. Juni 1994 im Bezug von Notstandshilfe. Aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelte das Arbeitsamt Amstetten im Jahre 1994, daß der Beschwerdeführer Hälfteeigentümer der Liegenschaft X und - aufgrund eines Kaufvertrages vom 23. Mai 1989 - Hälfteeigentümer der Liegenschaften EZ 124 der KG O (einer "Baufläche" im Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §829;ABGB §839;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, in welchem Ausmaß ein Arbeitsloser (Miteigentümer) an den Erträgen der gemeinschaftlichen Liegenschaft Anteil hat, ist nicht aus § 829 ABGB zu lösen, räumt doch diese Best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §829;ABGB §833;ABGB §839;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;AlVG 1977 §38;VwRallg;
Rechtssatz: Schließt ein Miteigentümer einen Hauptmietvertrag ab, so handelt er dabei im Zweifel als Vertreter SÄMTLICHER Eigentüme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog bis 4. Februar 1992 Arbeitslosengeld. Im Anschluß daran beantragte sie Notstandshilfe und legte - im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkommensverhältnisse - eine im Zuge der Ehescheidung mit ihrem (sodann geschiedenen) Ehegatten geschlossene Vereinbarung gemäß § 55a Abs. 2 Ehegesetz vor, die unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "... II. Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Unterhalt... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;EheG §94;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §5;
Rechtssatz: Eine Zahlung iSd § 94 EheG dient dazu, Vermögensverschiebungen aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens auszugleichen. Sie ist daher solange nicht Ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;EheG §94;EStG 1988 §2 Abs2;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §5;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn in einer Rechtsvorschrift der Begriff des "Einkommens" ohne nähere Bezugnahme auf die Vorschriften des Einkommensteue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte im Anschluß an die am 27. Mai 1991 erfolgte Geburt ihres unehelichen Sohnes Philipp am 23. Juli 1991 beim Arbeitsamt Graz die Zuerkennung von Karenzurlaubsgeld. Darin führte sie als ordentlichen Wohnsitz "B" an. In einem "Anhang zum Antrag vom 23.7.1991" vom 12. September 1991 gab sie als Kindesvater Sch, wohnhaft in "H" und als Höhe der Alimentationsverpflichtung "S 1.000,--" an. Daraufhin wurde ihr für die Zeit vom 23. Juli 1991 bis 27. Mai 1993 erh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs2;AlVG 1977 §27 Abs4;AlVG 1977 §36 Abs3 litb;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt (hier: trotz wechselseitiger Bezeichnung als Lebensgefährten sowie Anerkennung der Va... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes an die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 25. April 1990 widerrufen werde und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 29.003,-- verpflichtet sei. Der Bescheidbegrü... mehr lesen...