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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;Rechtssatz
Allein aus dem Umstand, dass die Arbeitslose keine Rechnungen vorlegen konnte, kann nicht geschlossen werden, dass der Kreditbetrag nicht im Zusammenhang mit der Anschaffung und Sanierung einer Wohnung verwendet wurde. Es ist nicht unplausibel, wenn die Arbeitslose ausführt, nach mehreren Jahren keine Rechnungen mehr zu finden, zumal sie nicht unbedingt damit rechnen musste, dass diese in einem Beweisverfahren von Relevanz sein werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080021.X02Im RIS seit
10.08.2006Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013