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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §36 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0240 E 18. Februar 2004 2002/08/0276 E 18. Februar 2004Rechtssatz
Der VfGH hat es bereits in der Begründung seines E 29. Juni 1990, Slg. Nr. 12.420, für unbedenklich erachtet, wenn die verhältnismäßige Minderung des zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse erforderlichen Aufwandes durch die Tatsache des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt zum Anlass für eine Kürzung der Notstandshilfe genommen wird. Die größeren Schwierigkeiten alleinstehender Personen können insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich durch Gesetz bzw. Verordnung berücksichtigt werden. Die verhältnismäßige Minderung des zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse erforderlichen Aufwandes durch die Tatsache des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt kann somit durchaus zum Anlass für eine Kürzung der Notstandshilfe genommen werden (Hinweise E VfGH 2. Oktober 1991, Slg. Nr. 12.833, und E VfGH 2. Oktober 1991, Slg. Nr. 12.834).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080038.X12Im RIS seit
10.02.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011