Der Beschwerdeführer steht nach der Aktenlage seit längerer Zeit mit Unterbrechungen im Bezug der Notstandshilfe. Mit Bescheid vom 10. Juli 1991 sprach das Arbeitsamt S aus, daß dem Beschwerdeführer aufgrund seines Antrages vom 3. Juni 1991 gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 und gemäß § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 59 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (in der Folge: AlVG) die Notstandshilfe ab 3. Juni 1991 gebühre. Nach der Begründung: habe sich der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs5;AlVG 1977 §59;
Rechtssatz: Hat der Arbeitslose dem Arbeitsamt bekannt gegeben, daß er sich für 2 Tage im Ausland aufhält, so hat das Arbeitsamt von Amts wegen ohne gesonderter Geltungmachung und ohne persönliche Wiederanmeldung über den Anspruch auf Notstandshilfe zu entscheid... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 19, 20 und 21 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609 (AlVG) in der ab 1. Juli 1987 geltenden Fassung (der Novelle BGBl. Nr. 290/1987) ab 10. Oktober 1987 das Arbeitslosengeld in der Höhe von S 275,50 täglich gebühre. Nach der Bescheidbegründung habe der Beschwerdeführer nach Beendigung seines damals letzten (arbeitslosenversicherungspfli... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §7;
Rechtssatz: Macht der Arbeitslose gleichzeitig den Fortbezugsanspruch und den (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruch "geltend", ist in materiell-rechtlicher Hinsicht davon auszugehen, daß ab der (voraussetzungsgemä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Oktober 1992 gab das Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) dem Antrag des Beschwerdeführers auf Nachsicht vom Ruhen der Notstandshilfe wegen Auslandsaufenthaltes in der Zeit vom 21. August bis 11. September 1992 gemäß § 38 iVm § 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 AlVG mit der Begründung: keine Folge, daß der Vermittlungsausschuß des Arbeitsamtes die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Nachsichtsgründe nicht als triftig anerkannt habe. Mit dem angefochtenen Bescheid gab... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. September 1991 gab das Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) dem Ansuchen des Beschwerdeführers auf Nachsicht von Ruhen der Notstandshilfe wegen Auslandsaufenthaltes in der Zeit vom 8. Februar bis 12. April 1990 gemäß § 38 iVm § 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 AlVG mit der Begründung: keine Folge, daß der Vermittlungsausschuß des Arbeitsamtes die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Nachsichtsgründe nicht als triftig anerkannt habe. In der dagegen erhobenen Berufung... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §16 Abs3;
Rechtssatz: Die Beh hat mit Recht in der nicht näher definierten "Unterstützung" bzw im "Beistand" des (nach der Aktenlage im Jahre 1968 geborenen) Sohnes des arbeitslosen Bf "bei der Absolvierung der Matura und des Beginns des Studiums" keine "zwingenden familiären
Gründe: " für den Auslandsaufe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §16 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Nachsicht nach dem letzten Satz des § 16 Abs 3 AlVG ist für eine Nachsicht nach den beiden ersten Sätzen dieser Bestimmung den Arbeitsämtern kein Ermessen eingeräumt. Nachsicht ist vielmehr immer zu gewähren, wen... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §16 Abs3;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Die bloße Vorlage von zum größten Teil vor Beginn des Ruhenszeitraumes datierten Antwortschreiben auf schriftliche (im Ausland verfaßte) Bewerbungen des Arbeitslosen um Arbeitsplätze ist - gerade auch unter Beachtung des Alters des Arbeitslosen und der dadurch bedingte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg idF 1992/416;AlVG 1977 §16 Abs3 idF 1989/364;AlVG 1977 §38;AlVGNov 1989;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die in den Erläuterungen zu § 16 Abs 3 AlVG idF der AlVGNov 1989/364 zum Ausdruck kommende Absicht der Statuierung von (gegenüber einer Nachsicht bis zu acht Wochen) strengeren... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Fotokopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer machte im Anschluß an die einvernehmliche Beendigung seines Dienstverhältnisses mit der X am 30. Dezember 1992 am 5. Jänner 1993 seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt Gänserndorf geltend. Dieses Arbeitsamt sprach mit Bescheid vom 1. Februar 1993 jedoch im Hinblick darauf, daß dem Beschwerdeführer für nichtkonsumierten Urla... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis E 9.2.1993, 92/08/0116) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993080189.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 17. August 1987 (wirksam ab 3. August 1987) beim Arbeitsamt Angestellte in Wien die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Nach der vorgelegten Arbeitsbescheinigung stand er zuletzt bis 31. Juli 1987 als Rechtsanwaltsanwärter in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu näher genannten Rechtsanwälten; das Beschäftigungsverhältnis habe durch Kündigung seitens des Beschwerdeführers geendet. Mit Schreiben vom 3. September 1987 ga... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die ordnungsgemäße Meldung des Auslandsaufenthaltes zwecks Absolvierung von Studien, die fehlenden Hinweise auf den Ruhenstatbestand des § 16 Abs 1 lit g AlVG in der "Kunden-Meldekarte" und in der Mitteilung über den Leistungsanspruch, sowie die ausdrückliche Aufforderung durch das ... mehr lesen...
Zwischen dem Beschwerdeführer und der belangten Behörde ist nicht strittig, daß der Beschwerdeführer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses Urlaubsentschädigung im Ausmaß von 89,5 Werktagen erhalten hat. Das Arbeitsamt Versicherungsdienste hat mit Bescheid vom 20. Februar 1991 ausgesprochen, daß das Arbeitslosengeld des Beschwerdeführers vom 2. Jänner 1991 bis 11. April 1991 gemäß § 16 Abs. 1 lit. l AlVG 1977 ruhe. Der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl;AlVG 1977 §16 Abs4;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Wurde Urlaubsentschädigung und nicht etwa bloß Urlaubsabfindung iSd §10 UrlG in einem der tatsächlich zurückgelegten Dauer des Urlaubsjahres entsprechenden aliquoten Ausmaß gewährt, kommt bei der Ermittlung der Dauer des... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl;AlVG 1977 §16 Abs4;
Rechtssatz: Zur Ermittlung des Ruhenszeitraumes iSd § 16 Abs 1 lit l AlVG ist die Anzahl der Urlaubstage, für die Urlaubsentschädigung gewährt wurde, in der Weise zu erhöhen, daß für je sechs Werktage der Urlaubsentschädigung ein weiterer Ruhenstag hinzuzurechnen ist (Hinweis E 25.4.1989, 88/08... mehr lesen...
Aus einer vom Arbeitsamt Linz am 28. Oktober 1991 aufgenommenen Niederschrift geht hervor, daß dem (nach der Aktenlage seit längerer Zeit im Notstandshilfebezug stehenden) Beschwerdeführer vom Arbeitsamt am 22. Oktober 1991 eine Beschäftigung als Abwäscher beim "X" in Linz mit einer kollektivvertraglichen Entlohnung und einem in Aussicht genommenen Arbeitsantritt "sofort (23. Oktober 1991)" zugewiesen worden war, dieses Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht zustande gekommen ist. Über... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §12;AlVG 1977 §16 Abs1 lita;AlVG 1977 §8;
Rechtssatz: Da eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dem Arbeitssuchenden weder die Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 8 AlVG noch die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG zu nehmen geeignet ist, besteht auch während des Krankenstandes (im Prinzip... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste (Wien) vom 2. Mai 1990 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 7. Mai 1990) wurde die ihm gemäß § 23 Abs. 1 lit. a AlVG als Pensionsvorschuß gewährte Notstandshilfe für die Zeit vom 14. Februar 1990 bis 28. Februar 1990 widerrufen und der dadurch entstandene Überbezug in der Höhe von S 3.318,-- zum Rückersatz vorgeschrieben. Danach heißt es im Spruch: dieses Bescheides: "Sofern Sie im laufenden Leistungsbezug stehen sollten, wird dieser Üb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 lita;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1;AlVG 1977 §59;
Rechtssatz: Der Zweck des § 50 Abs 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, daraufhin zu prüfen, ob die Leistung einzustel... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste (Wien) vom 23. Dezember 1991 wurde unter anderem ausgesprochen, daß der Anspruch der Beschwerdeführerin auf Arbeitslosengeld gemäß § 16 Abs. 1 lit. l ALVG vom 1. Dezember 1991 bis 24. Dezember 1991 ruhe. Der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Ein Verbrauch des Urlaubs "durch Erbringen einer Arbeitsleistung beim Dienstgeber" stellt keinen Urlaubsverbrauch ("durch tatsächlichen Urlaub") iSd UrlaubsG dar. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987 Art3 Abs2;B-VG Art7 Abs1;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0132 E 25. April 1989 VwSlg 12910 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Hat ein Arbeitnehmer den ihm z... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides ist zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens folgender Sachverhalt unstrittig: Die Beschwerdeführerin war ab 11. Juli 1988 als Lehrling beschäftigt. Am 24. Jänner 1991 wurde über das Vermögen ihres Dienstgebers (Lehrberechtigten) der Konkurs eröffnet, worauf sie am 31. Jänner 1991 gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt aus dem Lehrverhältnis erklärte. Einem Antrag der Beschwerdeführerin entsprechend zahlte das... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1162;AlVG 1977 §1 Abs6;AlVG 1977 §15 Abs1 litc;AlVG 1977 §16 Abs1 litk;AlVG 1977 §16 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Unter den Begriff "Kündigungsentschädigung" iSd § 16 Abs 1 lit k AlVG fällt auch das dem vorzeitig begründet ausgetretenen Arbeitnehmer gebühre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987 Art3 Abs2;B-VG Art7 Abs1;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Hat ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Kündigun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste Wien vom 7. Mai 1985 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung unberechtigt empfangener Notstandshilfe im Betrag von S 2.048,-- mit der Begründung: verpflichtet, dass er vom 28. Februar 1985 bis 6. März 1985 Krankengeld bezogen habe. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wandte der Beschwerdeführer ein, er habe anlässlich seiner Erkrankung seinem Referenten Meldung erst... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 lita;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Teilt der Bezieher der Notstandshilfe den Anfall des Krankengeldanspruches dem zuständigen Arbeitsamt trotz Kenntnis von seiner Meldepflicht nicht mit, so stellt dies eine "Verschweigung maßgebende Tatsachen" im Sinne des § 25 Abs 1 AlVG dar. Eu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 lita;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Notstandshilfe ruht schon ab dem Anfall des Krankengeldanspruches und nicht erst (rückwirkend) mit der Auszahlung des Krankengeldes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986080123.X01 ... mehr lesen...