RS Vwgh 1992/12/15 92/08/0240

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litl;
AlVG 1977 §16 Abs4;

Rechtssatz

Zur Ermittlung des Ruhenszeitraumes iSd § 16 Abs 1 lit l AlVG ist die Anzahl der Urlaubstage, für die Urlaubsentschädigung gewährt wurde, in der Weise zu erhöhen, daß für je sechs Werktage der Urlaubsentschädigung ein weiterer Ruhenstag hinzuzurechnen ist (Hinweis E 25.4.1989, 88/08/0132 u E 19.5.1992, 92/08/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080240.X02

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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