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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litl;Rechtssatz
Zur Ermittlung des Ruhenszeitraumes iSd § 16 Abs 1 lit l AlVG ist die Anzahl der Urlaubstage, für die Urlaubsentschädigung gewährt wurde, in der Weise zu erhöhen, daß für je sechs Werktage der Urlaubsentschädigung ein weiterer Ruhenstag hinzuzurechnen ist (Hinweis E 25.4.1989, 88/08/0132 u E 19.5.1992, 92/08/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080240.X02Im RIS seit
22.11.2001