RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0243

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litg;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Die ordnungsgemäße Meldung des Auslandsaufenthaltes zwecks Absolvierung von Studien, die fehlenden Hinweise auf den Ruhenstatbestand des § 16 Abs 1 lit g AlVG in der "Kunden-Meldekarte" und in der Mitteilung über den Leistungsanspruch, sowie die ausdrückliche Aufforderung durch das Arbeitsamt zur neuerlichen Antragstellung auf Arbeitslosengeld stellen keine solchen besonderen Umstände dar, die ein Erkennenmüssen des fehlenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld iSd § 25 Abs 1 erster Satz AlVG auszuschließen geeignet wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080243.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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