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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litg;Rechtssatz
Die ordnungsgemäße Meldung des Auslandsaufenthaltes zwecks Absolvierung von Studien, die fehlenden Hinweise auf den Ruhenstatbestand des § 16 Abs 1 lit g AlVG in der "Kunden-Meldekarte" und in der Mitteilung über den Leistungsanspruch, sowie die ausdrückliche Aufforderung durch das Arbeitsamt zur neuerlichen Antragstellung auf Arbeitslosengeld stellen keine solchen besonderen Umstände dar, die ein Erkennenmüssen des fehlenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld iSd § 25 Abs 1 erster Satz AlVG auszuschließen geeignet wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080243.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010